GdW Europabrief 05/2026
- GdW Europabrief 05/2026
- EU-Sozialplan gegen Armut und Ausgrenzung
- EU-Empfehlungen zur Unterstützung von Haushalten bei der Energiewende
- EU-Konsultationen zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien
- ETS 2: Europäisches Parlament nimmt Bericht an
- Förderung von Lebenszyklusansätzen zur Dekarbonisierung europäischer Gebäude
- ESRS und freiwillige Berichtsstandards
- EU eröffnet Förderrunde im Rahmen vom Neuen Europäischen Bauhaus
EU-Sozialplan gegen Armut und Ausgrenzung
Die EU-Kommission hat am 6. Mai 2026 einen EU-Sozialplan zur Armutsbekämpfung und zur Verringerung von Ausgrenzung veröffentlicht. Das Paket umfasst eine europäische Strategie zur Armutsbekämpfung, einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung im Wohnungswesen, eine Mitteilung zur Stärkung der Kindergarantie und eine Mitteilung zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Damit möchte die Kommission drei dringende Herausforderungen angehen: die Wohnungskrise, den Zugang zu einem sich rasch wandelnden Arbeitsmarkt und die Armut, von der jedes vierte Kind und jeder fünfte Europäer betroffen ist.
Gleichzeitig sollen die Rechte von Menschen mit Behinderungen besser verwirklicht werden.
Die Strategie zur Armutsbekämpfung legt einen Weg fest, um die im Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte festgelegten EU-Ziele zu verwirklichen. Bis 2030 soll die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen gesenkt und bis 2050 die Armut beseitigt werden.
Die Strategie umfasst drei Prioritäten:
- hochwertige Arbeitsplätze für alle
- effektiver Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen und angemessener Einkommensunterstützung,
- koordinierte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung.
Diese Ziele sollen mit einer Reihe von Schlüsselmaßnahmen erreicht werden, wie beispielsweise einem neuen Rechtsinstrument zur Integration von Personen oder der Unterstützung älterer Menschen durch angemessene Renten. Zudem soll eine Koalition gegen Armut gegründet werden.
Die Europäische Kommission möchte die Kindergarantie, eines der wichtigsten Instrumente der EU zur Unterstützung bedürftiger Kinder, stärken. Im Mittelpunkt stehen die Sicherung des Zugangs von Familien zu hochwertigen Arbeitsplätzen, Kinderbetreuung und starken sozialen Sicherheitsnetzen sowie die Verbesserung des Zugangs von Kindern zu Mentoring-Programmen und zur psychischen Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus soll eine Europäische Kindergarantie-Karte erprobt und der Schutz von Kindern vor Online- und Offline-Bedrohungen verbessert werden.
Was die vorgeschlagene Empfehlung des Rates zur Ausgrenzung im Wohnungswesen betrifft, liegt der Schwerpunkt auf langfristigen Lösungen und Prävention. Der Vorschlag ist als Instrument gedacht, das die Mitgliedstaaten, Regionen und Städte dabei unterstützt, umfassende, personenzentrierte, wohnungsorientierte und integrierte strategische politische Rahmenbedingungen zu überprüfen, zu konzipieren und umzusetzen, um Wohnausgrenzung und Obdachlosigkeit sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten zu verhindern und zu verringern.
Zur Bekämpfung von Wohnausgrenzung und Obdachlosigkeit sollen wirksame Präventionsstrategien Vorrang haben. Dienste wie die Mediation bei Mietrückständen, die Beratung bei Miet- oder Hypothekenschulden, die rechtliche Unterstützung in Bezug auf Mieter- und Vermieterrechte, Frühwarnsysteme und die kurzfristige finanzielle Hilfe werden uneinheitlich angeboten und sind unter Umständen schwer zugänglich. Die Kommission sieht eine Verbesserung dieser Dienste, eine maßgeschneiderte Unterstützung für Personen, die Einrichtungen verlassen, sowie angemessene finanzielle Hilfe zur Steigerung der Inanspruchnahme von Sozialleistungen als entscheidend an, um den Kreislauf zu durchbrechen. Sie sieht präventive Ansätze als kostengünstiger an, als schnelle Notfallmaßnahmen.
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, eine bessere Erfassung und Identifizierung der von Wohnungsnot betroffenen Personen sowie schwer erreichbarer Gruppen wie Obdachlose zu verbessern. Auf Basis dieser Daten sollen vergleichbare, detaillierte Statistiken auf nationaler und lokaler Ebene erstellt werden. Zudem sollen einheitliche Kriterien zur Identifizierung betroffener Personen entwickelt und Frühwarnsysteme eingerichtet werden.
Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, das Angebot an sozialem und bezahlbarem Wohnraum auszubauen. Sie sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und öffentliche und private Investitionen fördern. Nachhaltige Finanzierungsmodelle sollen unterstützt und spekulatives Verhalten begrenzt werden.
Mit der Mitteilung zur Stärkung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen will die Kommission Maßnahmen vorantreiben. Dazu gehören die EU-weite Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Behindertenparkausweises, die Gründung einer Allianz für selbstbestimmtes Leben, um Einrichtungen durch gemeindenahe Unterstützung zu ersetzen, die Verbesserung der Barrierefreiheit im Verkehrswesen sowie Investitionen in assistive Technologien wie KI-Tools.