13. Mai 2026 Europabrief

GdW Europabrief 05/2026

EU-Empfehlungen zur Unterstützung von Haushalten bei der Energiewende

Am 30. April 2026 hat die Europäische Kommission vier Empfehlungen vorgelegt, die auf dem Bürgerenergiepaket und der AcceleratedEU-Mitteilung aufbauen, um besonders gefährdete Haushalte besser vor den Auswirkungen der Energiewende zu schützen und zu unterstützen.

Die erste Empfehlung befasst sich mit dem Schutz schutzbedürftiger und von Energiearmut betroffener Kunden sowie mit der Planung und Durchführung des Ausstiegs aus der Erdgasversorgung oder der Stilllegung von Erdgasverteilungsnetzen.

Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Versorger dazu anzuhalten, gefährdete Haushalte frühzeitig zu erkennen. Dies soll unter anderem durch maßgeschneiderte Zahlungspläne, Schuldnerberatung und Energiegutscheine sowie durch strukturelle Lösungen wie Energieeffizienzmaßnahmen und den Zugang zu erneuerbaren Energien erfolgen. Energieversorger müssen dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Die Ursachen der Energiearmut sollen mit langfristigen, strukturellen Maßnahmen bekämpft werden. Dazu gehören unter anderem die Förderung von Energieeffizienz, der Zugang zu erneuerbaren Energien, die eigene Energieerzeugung und -nutzung, das Teilen von Energie sowie die Einbindung in Energiegemeinschaften.

Angesichts eines gerechten und schrittweisen Ausstiegs aus der Erdgasnutzung fordert die Kommission, dass der Schutz schutzbedürftiger Haushalte und die Gewährleistung eines erschwinglichen und inklusiven Zugangs zu sauberer Energie ein Leitprinzip bei der schrittweisen Abkehr vom Erdgas sein müssen.

Hervorgehoben wird, dass schlecht vorbereitete, kommunizierte oder umgesetzte Übergangsprozesse sozialen Widerstand und Misstrauen gegenüber den Vorteilen der Elektrifizierung und der Energieunabhängigkeit hervorrufen können.

Die zweite Empfehlung soll Verbrauchern helfen, die besten Energieangebote auszuwählen. Die Informationen zu den verschiedenen Verträgen sollen in jedem Mitgliedstaat standardisiert werden. Dazu hat die Kommission einen neuen Leitfaden veröffentlicht, der die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Standardisierung unterstützen soll.

Die dritte Empfehlung richtet sich an nationale Behörden und Regulierungsstellen mit dem Ziel, die Insolvenz von Energieversorgern zu verhindern und im Ernstfall die Auswirkungen auf die Kunden zu minimieren.

Die vierte Empfehlung betrifft Energiegemeinschaften. Diese sollen stärker gefördert werden, um den Eigenverbrauch auszubauen. Die Umsetzung des Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie gilt als zentral, um neue Wirtschaftsmodelle zu ermöglichen und lokale Investitionen zu fördern. Gleichzeitig bestehen weiterhin Hürden, etwa bei Finanzierung, bei Genehmigungen, beim Netzzugang sowie durch komplexe Verwaltungsverfahren. Im Anhang befindet sich zudem ein Aktionsplan für Energiegemeinschaften, der Maßnahmen enthält, die die Kommission zu Förderung von Energiegemeinschaften ergreifen wird.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611