GdW Europabrief 05/2024
- GdW Europabrief 05/2024
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RED: EU-Kommission veröffentlicht Empfehlungen und Leitlinien
Die Europäische Kommission hat am 13. Mai 2024 eine Reihe neuer und aktualisierter Empfehlungen und Leitlinien zur Verbesserung und Straffung der Genehmigungsverfahren und Auktionen für erneuerbare Energien angenommen. Diese sollen den Mitgliedstaaten zusätzliche Unterstützung bieten, um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu beschleunigen und die Importe fossiler Brennstoffe aus Russland zu reduzieren.
Durch die Ankurbelung der Nachfrage nach sauberen Technologien in Europa soll diese Initiative auch dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken, die Widerstandsfähigkeit des Energiesystems zu erhöhen und den europäischen „Green Deal“ umzusetzen.
In den Empfehlungen zeigt die Kommission Wege zur Verbesserung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und damit verbundene Infrastrukturprojekte in der EU auf. So enthält der aktualisierte Genehmigungsleitfaden Beispiele für bewährte Verfahren zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren. Außerdem wird die Bedeutung der Digitalisierung und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Humanressourcen und des Fachwissens hervorgehoben und aufgezeigt, wie Standortauswahlverfahren und Netzanschlüsse am besten gehandhabt werden können.
Darüber hinaus hat die Kommission weitere Leitlinien zur Ausweisung von Vorranggebieten für erneuerbare Energien verabschiedet. Im Rahmen der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) handelt es sich dabei um Gebiete, in denen die Einführung von Erneuerbare-Energien-Projekten voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird und in denen daher die erforderlichen Verfahren beschleunigt werden. Damit soll eine schnelle Einführung bestimmter Technologien gewährleistet werden.
Ferner enthalten die Empfehlung und die Leitlinien der Kommission Standardelemente für die Gestaltung von Auktionen für erneuerbare Energien und werden diese Verfahren im Einklang mit dem „Zero Emission Trading Act“ harmonisieren und effizienter machen. Damit soll geholfen werden, Auktionen zu gestalten, die Qualitätsziele berücksichtigen, zur Resilienz beitragen und die ökologische Nachhaltigkeit fördern.
Die Unionsplattform für den Ausbau erneuerbarer Energien wurde ebenfalls aktualisiert. Bei der Plattform handelt es sich um ein Online-System, in dem die Mitgliedstaaten grundlegende Informationen über ihre Pläne für Auktionen veröffentlichen können. Die Informationen sollten den Zeitplan und die Häufigkeit der Auktionen, die versteigerte Kapazität, das geplante Budget und die in Frage kommenden Technologien umfassen. Die Plattform dient Unternehmen als zentrale Informationsstelle für alle in der EU geplanten Auktionen für Erneuerbare Energien.