GdW Europabrief 05/2024
- GdW Europabrief 05/2024
- Rat nimmt Basel-III-Regelungen formell an
- ESMA-Leitlinien zur Verwendung von ESG- und Nachhaltigkeitsbegriffen in Fondsnamen
- IFRS Foundation und EFRAG veröffentlichen Leitlinien
- IFRS und GRI intensivieren Zusammenarbeit
- RED: EU-Kommission veröffentlicht Empfehlungen und Leitlinien
- EUA veröffentlicht Bericht "Urban adaptation in Europe: what works?"
- Europäische Bürgerinitiative "Den Planeten retten – Arbeit steuerlich entlasten und Treibhausgasemissionen stärker besteuern"
Rat nimmt Basel-III-Regelungen formell an
Der EU-Rat hat am 30. Mai 2024 das Gesetzespaket zur endgültigen Einführung der sogenannten Basel-III-Standards in der EU verabschiedet. Mit den neuen Regelungen soll sichergestellt werden, dass Banken wirtschaftlichen Schocks besser standhalten.
Das Gesetzespaket, das schrittweise bis 2030 eingeführt werden soll, sieht die Einführung eines „Output-Floor“ vor. Der „Output Floor“ legt eine Untergrenze für die Eigenkapitalanforderungen fest. Diese werden in Übereinstimmung mit den internen Modellen der Banken ermittelt. Der untere Grenzwert beträgt 72,5 % der Eigenkapitalanforderung unter Verwendung der Standardmessungen.
Weitere Vorschriften betreffen die Besetzung von Führungspositionen in einer systemrelevanten Bank und die Beaufsichtigung von Zweigstellen, die zu in der EU tätigen Bankengruppen aus Drittländern gehören.
In einem nächsten Schritt werden die Eigenmittelverordnung und Eigenkapitalrichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht. 20 Tage später treten sie in Kraft.
Die Richtlinie muss innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2025.