5. Juni 2024 Europabrief

GdW Europabrief 05/2024

Rat nimmt Basel-III-Regelungen formell an

Der EU-Rat hat am 30. Mai 2024 das Gesetzespaket zur endgültigen Einführung der sogenannten Basel-III-Standards in der EU verabschiedet. Mit den neuen Regelungen soll sichergestellt werden, dass Banken wirtschaftlichen Schocks besser standhalten.
Das Gesetzespaket, das schrittweise bis 2030 eingeführt werden soll, sieht die Einführung eines „Output-Floor“ vor. Der „Output Floor“ legt eine Untergrenze für die Eigenkapitalanforderungen fest. Diese werden in Übereinstimmung mit den internen Modellen der Banken ermittelt. Der untere Grenzwert beträgt 72,5 % der Eigenkapitalanforderung unter Verwendung der Standardmessungen.
Weitere Vorschriften betreffen die Besetzung von Führungspositionen in einer systemrelevanten Bank und die Beaufsichtigung von Zweigstellen, die zu in der EU tätigen Bankengruppen aus Drittländern gehören.
In einem nächsten Schritt werden die Eigenmittelverordnung und Eigenkapitalrichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht. 20 Tage später treten sie in Kraft.
Die Richtlinie muss innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2025.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611