GdW Europabrief 05/2024
- GdW Europabrief 05/2024
- Rat nimmt Basel-III-Regelungen formell an
- ESMA-Leitlinien zur Verwendung von ESG- und Nachhaltigkeitsbegriffen in Fondsnamen
- IFRS Foundation und EFRAG veröffentlichen Leitlinien
- IFRS und GRI intensivieren Zusammenarbeit
- RED: EU-Kommission veröffentlicht Empfehlungen und Leitlinien
- EUA veröffentlicht Bericht "Urban adaptation in Europe: what works?"
- Europäische Bürgerinitiative "Den Planeten retten – Arbeit steuerlich entlasten und Treibhausgasemissionen stärker besteuern"
ESMA-Leitlinien zur Verwendung von ESG- und Nachhaltigkeitsbegriffen in Fondsnamen
Am 14. Mai 2024 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) den Abschlussbericht mit Leitlinien für Fondsnamen veröffentlicht, die Begriffe im Zusammenhang mit ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien (ESG) oder nachhaltiger Entwicklung verwenden.
Ziel ist es, Anleger vor unbegründeten oder übertriebenen Nachhaltigkeitsaussagen in Fondsnamen zu schützen. Zudem sollen den Vermögensverwaltern klare und messbare Kriterien an die Hand gegeben werden, anhand derer sie beurteilen können, ob sie ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe in Fondsnamen verwenden dürfen.
So müssen mindestens 80 % der Investitionen zur Erreichung ökologischer und sozialer Merkmale oder nachhaltiger Anlageziele verwendet werden, um diese Begriffe verwenden zu dürfen.
Die Leitlinien werden drei Monate nach der Veröffentlichung der Übersetzung in alle EU-Sprachen in Kraft treten.