5. Juni 2024 Europabrief

GdW Europabrief 05/2024

ESMA-Leitlinien zur Verwendung von ESG- und Nachhaltigkeitsbegriffen in Fondsnamen

Am 14. Mai 2024 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) den Abschlussbericht mit Leitlinien für Fondsnamen veröffentlicht, die Begriffe im Zusammenhang mit ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien (ESG) oder nachhaltiger Entwicklung verwenden.
Ziel ist es, Anleger vor unbegründeten oder übertriebenen Nachhaltigkeitsaussagen in Fondsnamen zu schützen. Zudem sollen den Vermögensverwaltern klare und messbare Kriterien an die Hand gegeben werden, anhand derer sie beurteilen können, ob sie ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe in Fondsnamen verwenden dürfen.
So müssen mindestens 80 % der Investitionen zur Erreichung ökologischer und sozialer Merkmale oder nachhaltiger Anlageziele verwendet werden, um diese Begriffe verwenden zu dürfen.
Die Leitlinien werden drei Monate nach der Veröffentlichung der Übersetzung in alle EU-Sprachen in Kraft treten.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611