GdW Europabrief 04/2021
Neues EU-Energieverbrauchskennzeichnungssystem
Seit dem 1. März 2021 gilt ein neues Energieverbrauchskennzeichnungssystem für eine Reihe von Haushaltsgeräten und elektronischen Produkten. Sowohl in Geschäften als auch im Online-Verkauf muss das Energielabel klar und deutlich ersichtlich sein. Die neue Kennzeichnung betrifft vier Produktkategorien: Kühlgeräte (Kühlschränke, Gefrierschränke u.ä.), Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, und Fernseher. Ab September 2021 gelten die neuen Vorschriften auch für Lampen und Leuchten.
Statt den Ratingstufen A+++ bis D werden die Etiketten von einer Skala von A bis G gekennzeichnet sein. A ist hierbei das energieeffizienteste und G das energieineffizientere Produkt, wobei darauf hingewiesen werden muss, dass die alte A+++ Kennzeichnung in der neuen Skala eine C-Einstufung erhält. Außerdem sind die Etiketten mit einem QR-Code versehen, mit dem Verbraucher zusätzliche Informationen über das Produktmodell erhalten können.
Alle Produkte, für die eine Kennzeichnung erforderlich ist, müssen in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) registriert sein.
Mit der Neukennzeichnung hat die Kommission entschieden, eine Abwertung der Energieeffizienz der bisherigen Produkte vorzunehmen. Sie begründet dies damit, dass die Systematik offen und flexibel genug sein muss, zukünftige Energieeffizienzsteigerungen abbilden und Anreize für weitere Effizienzsteigerungen setzen muss. Damit wertet sie allerdings bisherige Anstrengungen und Erfolge der Unternehmen ab.