25. März 2025 Europabrief

GdW Europabrief 03/2025

EU-Konsultation zum Entwurf des Beihilferahmens für den Clean Industry Deal

Die Europäische Kommission hat am 11. März 2025 eine Konsultation zu ihrem am 26. Februar 2025 vorgelegten Entwurf für einen neuen Beihilferahmen für den Clean Industrial Deal eingeleitet.
Der künftige Beihilferahmen soll den bestehenden Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels ersetzen und bis zum 31. Dezember 2030 gelten. Auf diese Weise soll ein vorhersehbarer Rechtsrahmen geschaffen werden, der der nächsten Kommission ausreichend Zeit gibt, seine Auswirkungen und die Notwendigkeit seiner Weiterentwicklung zu bewerten.
Der künftige Rechtsrahmen wird die Bedingungen festlegen, unter denen staatliche Beihilfen zur Förderung privater Investitionen in saubere Technologien als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Beihilferegelungen einzuführen.
Im Entwurf sind vier Arten von Beihilfemaßnahmen vorgesehen:
(1) Maßnahmen zur Beschleunigung der Einführung und Speicherung erneuerbarer Energien und zur Förderung des Einsatzes weniger ausgereifter Technologien wie erneuerbarem Wasserstoff;
(2) Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie durch Ausschreibungen oder begrenzte Direktbeihilfen;
(3) Maßnahmen zur Gewährleistung ausreichender Produktionskapazitäten für saubere Technologien (z.B. Batterien, Solarpaneele, Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und CO2-Abscheidung/-speicherung) sowie der Versorgung mit wesentlichen Komponenten und Rohstoffen für die Herstellung dieser Ausrüstungen. Es könnten Beihilferegelungen einführt werden, um Investitionen bis zu festgelegten Obergrenzen zu fördern, wobei höhere Grenzen für Fördergebiete gelten. Aber auch höhere Beihilfebeträge könnten bereitgestellt werden, die dem Niveau der Unterstützung in Drittländern entsprechen, um Investitionsabwanderung zu verhindern;
(4) Maßnahmen zur Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit privaten Investitionen in erneuerbare Energien, industrielle Dekarbonisierung, Produktionskapazitäten für saubere Technologien sowie bestimmte Energieinfrastrukturen.
Die Annahme des Rahmens ist für Juni 2025 vorgesehen. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 25. April 2025.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611