15. Februar 2021 Europabrief

GdW Europabrief 02/2021

Finanzielle Benchmarks

Am 4. Februar 2021 hat der Rat Änderungen an der sogenannten Benchmark-Verordnung angenommen, die sich mit der Beendigung von finanziellen Benchmarks befassen. Die Änderungen wurden im Hinblick auf das Auslaufen des London Interbank Offered Rate (LIBOR) bis Ende 2021 vorgenommen, der bei zahlreichen Finanzinstrumenten und -kontrakten als Referenzen dient. Die Abschaffung des LIBOR ist nicht auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zurückzuführen.
Hauptziel der neuen Vorschriften ist es, die Rechtsunsicherheit zu verringern und Risiken für die Finanzstabilität zu vermeiden. Dabei soll sichergestellt werden, dass ein gesetzlicher Ersatzreferenzwert eingeführt wird, wenn eine systemrelevante Benchmark eingestellt wird. Die Kommission wird somit „kritische Benchmarks“ ersetzen, die die Stabilität der Finanzmärkte in der EU beeinträchtigen könnten. Die Kommission wird außerdem in der Lage sein, Benchmarks aus Drittländern zu ersetzen, wenn diese zu einer erheblichen Störung der Finanzmärkte führen oder ein Risiko für das Finanzsystem darstellen. Die neuen Regeln gelten auch für den Ersatz einer Benchmark, die in einem Mitgliedstaat als kritisch eingestuft wurde.
Darüber hinaus wurde der Übergangszeitraum verlängert, um einen reibungslosen Übergang zu den neuen Regelungen für die Verwendung von Referenzwerten aus Drittländern zu gewährleisten. Die in der EU beaufsichtigten Unternehmen können Benchmarks aus Drittländern bis Ende 2023 weiterverwenden. Die Kommission kann diesen Zeitraum bis Ende 2025 durch einen delegierten Rechtsakt verlängern.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611