Serielles Bauen 2.0

Gemeinsam haben das Bundesbauministerium, der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie ein neues europaweites Ausschreibungsverfahren für zukunftsweisende Konzepte des seriellen und modularen Wohnungsbaus gestartet. Hier finden Sie alle Informationen zur Ausschreibung.

Ziel ist es, bis Herbst 2023 eine neue Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen 2.0“ zu schaffen. Bietergemeinschaften aus Bauplanung und -ausführung können sich ab sofort bis zum 10. April 2023 um 12.00 Uhr um die Teilnahme am Verfahren bewerben. Anschließend startet die zweite Phase, in der die ausgewählten Bietergemeinschaften bis Herbst ihre Wohnungsbau-Angebote einreichen können.

Die Durchführung der verschiedenen Verfahren erfolgt durch das Büro [phase eins]. Die Unterlagen zur Teilnahme am Verfahren sind dort (über den zweiten Menüpunkt „Weg zum Vergabebüro [phase eins]“ siehe unten auf dieser Seite) einzureichen.

Seit vielen Jahren werden in Deutschland zu wenige bezahlbare Mietwohnungen gebaut. Spürbare Engpässe und deutliche Mietsteigerungen sind vielerorts die Folge. Insbesondere Haushalte mit niedrigen, aber auch diejenigen mit mittleren Einkommen haben Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 Wohnungen zu bauen, wurde zwar für dieses Jahr wegen der schwierigen Gesamtlage nach unten korrigiert, verliert aber nicht an seiner Aussagekraft. Wir benötigen weiterhin dringend neuen Wohnraum. Und wir können diesen Wohnraum nicht allein durch Umbau und Aufstockung schaffen. Auch das klassische Bauen hat es nicht geschafft, den gewaltigen Bedarf zu befriedigen. Deshalb müssen wir weiterhin alle Register des Bauens nutzen.

Seriell gefertigte Wohnbauten können als eine Teillösung für das Problem des Wohnraummangels in deutschen Großstädten dienen. Es wird großer Wert auf die Einhaltung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie einen möglichst kleinen Carbon Footprint gelegt. Die Wohnbauten sollen dabei so flexibel sein, dass sie an unterschiedliche Standortbedingungen angepasst werden können. Die GdW-Rahmenvereinbarung serielles und modulares Bauen 1.0 hat gezeigt, dass mithilfe moderner industrieller Bauweisen Kosten- und Zeitvorteile erzielt werden können. Mehr noch: Gerade in turbulenten Zeiten hat sich gezeigt, dass Kosten-, Prozess- und Terminsicherheit mindestens gleich hoch anzusetzen sind. Die erste Rahmenvereinbarung läuft 2023 aus.

Folgegespräch Verbändewirtschaft Wohnungswirtschaft

In Kürze startet das zweite europaweite Ausschreibungsverfahren für zukunftsweisende Konzepte des seriellen und modularen Wohnungsbaus. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und das Bundesbauministerium geben dafür gemeinsam mit der Bauindustrie den Startschuss. Ziel ist es, bis Herbst 2023 eine neue Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen 2.0“ zu schaffen. Bietergemeinschaften aus Bauplanung und -ausführung können sich bis zum 11.04.2023 um die Teilnahme am Verfahren bewerben.

In der zweiten Phase, der Angebotsphase, werden die aufgeforderten Gemeinschaften aus Planern und Unternehmen Angebote für Planungs- und Bauleistungen für Mehrfamilienhäuser in serieller und modularer Bauweise unterbreiten.

Unter „seriell“ und „modular“ werden in diesem Verfahren Bautechnologien begriffen, die die Herstellung von Gebäudeelementen in die industrielle Vorproduktion verlagern und manuelle Tätigkeiten auf der Baustelle reduzieren. Durch gleiche werksseitige Prozessschritte mit Wiederholungsfaktor (,serielle Fertigungsweise‘) sollen im Rahmen eines Bausystems mit zu einem erheblichen Teil vorgefertigten großteiligen Bauteilen und/oder Modulbauweisen (z.B. in Skelett-, Großtafel- bzw. Raumzellenrealisierung) Effizienz- und Kostenpotentiale erzielt werden. Serielle und/oder modulare Bauweisen zeichnen sich überdies durch gewerkeübergreifende Planung und Konstruktion von Gebäuden aus. [Die Verwendung der auch in Serie hergestellten, kleinteiligen klassischen Formate von z.B. Ziegeln oder Kalksandsteinen erfüllt nicht die hier gesetzte Definition.] Ein aus solchen Produkten werksseitig zusammengesetztes, raumabschließendes Element mit ebenfalls werksseitig gesetzten Fenstern wäre hingegen „modular“ im Sinne dieser Ausschreibung.

Der neue Rahmenvertrag wird bis zu 30 Angebote umfassen und basiert auf einer funktionalen Ausschreibung für ein fiktives Grundstück. Er definiert Rahmendaten und Preise anhand eines Modellgebäudes. Das Modellgebäude dient der Vergleichbarkeit und Bewertung der Angebote und basiert auf einem „fiktiven Durchschnittsgebäude“. Zur praktischen Anwendung kommt letztendlich ein auf dem Modellgebäude beruhender lokalspezifischer Entwurf des angebotenen Systems. Die konkrete Beauftragung eines Bauvorhabens erfolgt mittels eines Einzelauftrags.

Ziel ist es, im Oktober 2023 eine Rahmenvereinbarung 2.0 zur Verfügung zu haben.

Für Wohnungsunternehmen bietet die Rahmenvereinbarung den großen Vorteil, dass Angebote aus der Rahmenvereinbarung mit vergleichsweise geringerem Aufwand lokal angepasst realisiert werden können. Das bringt vor allem für öffentliche Unternehmen einen deutlichen Zeitgewinn, da nicht einzeln in jedem Unternehmen und für jedes Projekt erneut europaweit ausgeschrieben werden muss. Die Vorlaufzeiten für Bauvorhaben werden dadurch wesentlich verkürzt. Das serielle und modulare Bauen vereint darüber hinaus weitere Pluspunkte: Durch Vorfertigung von Bauteilen im Werk wird die Baustellenzeit vor Ort auf rund sechs Monate verkürzt, was den Nachbarschaften zugutekommt. Der Einsatz maschineller Vorproduktion ist eine Antwort auf den massiven Fachkräftemangel. Damit die fertigen Gebäude auch für eine hohe städtebauliche Qualität stehen, wird die Bundesarchitektenkammer im Auswahlgremium mitwirken. Der wohl größte Vorteil liegt derzeit aber wahrscheinlich auch darin, Wohnungsbauvorhaben über einen angemessenen Zeitraum planbar und kalkulierbar zu gestalten.

Das Verfahren wurde in intensiver Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), dem Hauptverband der Bauindustrie, der Bundesarchitektenkammer sowie InWIS Forschung & Beratung GmbH und der auf Vergaberecht spezialisierten Kanzlei Redeker Sellner Dahs erarbeitet. Es regelt die Ausschreibung eines Rahmenvertrags, welcher Planung und Bau umfasst. Darüber hinaus versetzt er auch öffentliche Auftraggeber in die Lage, sich ohne weitere Ausschreibung daraus zu bedienen. Der Entwicklungsprozess war Teil eines Forschungsprojektes und basiert auf den Erfahrungen der ersten Rahmenvereinbarung von 2018.

Die Pressemitteilung vom 15. März 2023 zum Download.

Ihr Ansprechpartner Fabian Dipl.-Ing. Fabian Viehrig +49 30 82403-173