16. September 2022 Pressestatements

Verpflichtender hydraulischer Abgleich bei Heizungen ist aufwändig, teuer und wirkungslos

Berlin – Der Bundesrat hat heute der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen zugestimmt. Die Verordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer in den nächsten beiden Jahren neben Maßnahmen zur Heizungsprüfung und -optimierung auch zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei Heizungen in Mehrfamilienhäusern. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft hatte im Vorfeld der Abstimmung eindringlich vor massivem finanziellen und personellen Aufwand bei nur geringer Energiespar-Wirkung und dem Liegenbleiben weit wichtigerer Maßnahmen gewarnt. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.      

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Die heute vom Bundesrat verabschiedete Pflicht zum hydraulischen Abgleich bei Heizungen in Mehrfamilienhäusern ist aufwändig, teuer und dabei nahezu wirkungslos. Sie hat zur Folge, dass in den kommenden beiden Jahren mindestens sieben Milliarden Euro für eine extrem aufwändige Maßnahme ausgegeben werden müssen, die am Ende maximal 2 bis 3 Prozent Energieeinsparung bringt.

Die Verordnung ist damit nicht nur eine gigantische Geldvernichtungsmaschine, sondern sie bewirkt auch, dass viele sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Verbesserung von Gebäuden liegen bleiben werden. Denn für einen Heizungsaustausch oder Umstieg auf Wärmepumpen oder Blockheizkraftwerke fehlen dann die ohnehin schon knappen Handwerkskapazitäten. Dabei wären diese Maßnahmen viel wichtiger, damit wir uns schneller von russischem Gas unabhängig machen.

Der in der Verordnung vorgesehene hydraulische Abgleich kann nach Einschätzungen aus der Sanitär-Fachbranche für alle betroffenen Wohnungen frühestens in 10 bis 15 Jahren umgesetzt werden. Allein die Fachplanungen sind schon nicht zu bewältigen.

Rund sieben Millionen Wohnungen mit Gaskessel in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten müssen einzeln begangen und die Heizungen neu geregelt und überprüft werden. Dieser Aufwand ist absolut unverhältnismäßig. Denn das können keine Schornsteinfeger übernehmen, sondern es werden Ingenieure und spezialisierte Heizungsmonteure benötigt, von denen es viel zu wenige gibt. Die Kosten belaufen sich auf rund 1.000 Euro pro Wohnung.

Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen sind seit Monaten dabei, die Heizungsanlagen vor Beginn der nächsten Heizungsperiode zu prüfen und zu optimieren. Gleichzeitig müssen sie sehr kurzfristig neue, vor allem bürokratische und aufwändige Informationspflichten umsetzen. Notwendig wäre eine stark vereinfachte Variante des hydraulischen Abgleichs, die günstiger ist und mehr Einsparung bringt. Die heute verabschiedete Verordnung ist aber vor allem eines: ein weiterer Bremsklotz auf dem Weg zur Energieunabhängigkeit und für den Klimaschutz.

Es geht jetzt vor allem um eines: Vermieter und Mieter müssen gemeinsam in den einzelnen Häusern die besten und günstigsten Wege finden, um den Verbrauch und die Kosten für Energie zu begrenzen – mit dem übergeordneten Ziel, dass im Winter genügend Energie vorhanden sein wird.“

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften. 

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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