Energiepreisexplosion und Heizkostenzuschuss: Fünf-Stufen-Modell zur Entlastung von Mieterhaushalten notwendig
Berlin – Im Deutschen Bundestag fand heute eine Verbändeanhörung zum geplanten einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger statt. In Umsetzung des Koalitionsvertrages sieht der entsprechende Gesetzentwurf einen einmaligen Heizkostenzuschlag für wohngeldberechtigte Haushalte in Höhe von 135 Euro für eine Person, 175 Euro für zwei Personen und 35 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied vor.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Angesichts der explodierenden Energiepreise ist ein einmaliger Heizkostenzuschuss ein wichtiger erster Schritt zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte. Dieses Entlastungspaket stammt allerdings aus der Zeit vor dem Krieg gegen die Ukraine. Mittlerweile geht es für die Haushalte in Deutschland um ganz andere finanzielle Dimensionen.
Beim Wohnen kommen – zeitversetzt zum Tanken an der Zapfsäule – auf die Verbraucher enorme Kostensteigerungen beim Heizen zu. Die Mehrbelastung für einen Einpersonenhaushalt wird in diesem Jahr bei rund 370 Euro liegen, wenn die Entwicklung wie bisher weitergeht und es nicht noch zu größeren Preissprüngen kommt. Die Entlastung durch die Abschaffung der EEG-Umlage wird für einen Durchschnittshaushalt aber bei weniger als 90 Euro im Jahr liegen. Deshalb wäre eine Verdoppelung des geplanten einmaligen Heizkostenzuschusses notwendig, für Einpersonenhaushalte also von 135 auf 270 Euro. Noch besser wäre für Wohngeldempfänger ein Differenzanspruch, der ihnen im Einzelfall eine individuelle Ausgleichszahlung zusichert, wenn die Belastung höher als der Zuschuss ist.
Wir brauchen insgesamt ein Fünf-Stufen-Modell, um die Menschen bei den Energiekosten wirksam zu entlasten: Erstens sollte die Mehrwertsteuer im Energiesektor zeitlich befristet ab Mai bis zunächst Ende 2022 von 19 auf 7 Prozent abgesenkt werden. Eine noch bessere, weil zielgenauere Alternative wäre eine Senkung der Einkommensteuersätze im unteren und mittleren Einkommensbereich. So würde die Entlastung genau den Menschen zu Gute kommen, die sie auch wirklich benötigen. Zweitens brauchen wir eine Energiekostenbremse für Haushalte, die kaum oder gar keine finanziellen Spielräume haben, mit einer Verdoppelung der Zuschüsse. Zusätzlich sollte umgehend, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Klimakomponente beim Wohngeld eingeführt und das Wohngeld gestärkt werden. Die Systematiken von Wohngeld und Kosten der Unterkunft sollten angeglichen werden, um Bürokratie abzubauen und betroffene Haushalte dauerhaft entlasten zu können.
Drittens sollte Deutschland den Vorschlag für einen temporären EU-weiten Preisdeckel für Energie unterstützen, wie er beim EU-Ratstreffen in Versailles besprochen wurde. So können sich die Mitgliedstaaten gegen einen möglichen Ausfall von Energieimporten infolge des Krieges wappnen. Viertens muss alles Notwendige getan werden, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und kurzfristig den Energieverbrauch zu reduzieren. Dazu sind Anreizprogramme für Investitionen in den Wohnungsbestand mit viel Wirkung bei geringen Kosten sowie Kampagnen für Heizungsanlagen-Checks und zum Energiesparen in der Wohnung notwendig. Und fünftens sollte die im Zuge der neuen Heizkostenverordnung eingeführte Pflicht zum Versenden von Briefen zur unterjährigen Verbrauchsinformation an Mieter abgeschafft werden. Digitale Lösungen sind hier deutlich kostengünstiger und würden Mieterhaushalte um 40 bis 50 Euro pro Jahr entlasten.“