28. September 2022 Pressemeldungen

Wohngeld und Heizkostenzuschuss: Gut gemeinte Reformen – in Krisenzeiten aber zu langsam und komplex

  • nur ein sofortiger Gaspreisdeckel kann schnell und wirksam Abhilfe schaffen!  
  • Digitalisierungsoffensive in den Wohngeldstellen notwendig 

Berlin – Die Auswirkungen der Energiekrise treffen sowohl die sozial orientierten Wohnungsunternehmen als auch ihre Mieterinnen und Mieter massiv. Wohnungsunternehmen kommen durch hohe Vorauszahlungen an die Energieversorger in Liquiditätsengpässe und viele Mieter wissen nicht, wie sie eine Vervielfachung ihrer Nebenkosten finanziell stemmen sollen. „Die Wohngeldreform und der Heizkostenzuschuss sind ein wichtiger und richtiger Schritt. In der aktuellen Krisensituation sind sie aber zu kleinteilig und schwerfällig. Wir brauchen von der Regierung jetzt einen großen Wurf, um die Energiepreisexplosion wirksam abzufedern. Das kann nur der Gaspreisdeckel sein. Wir hoffen auf die kürzlich von der Bundesregierung einberufene Gaskommission. Sie muss eine umfassende und wirksame Lösung in Form eines Gaspreisdeckels vorlegen. Die Politik muss der Kommission und ihrer Lösung dann auch Gehör schenken und sie schnellstmöglich umsetzen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich des heute geplanten Beschlusses des Bundeskabinetts zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz und zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes.

„Wir sind aktuell in einer Notstandssituation. Es ist zielführender, sich ehrlich zu erklären und einen Gaspreisdeckel zu finanzieren, anstatt mit vermeintlich günstigeren Instrumenten zu arbeiten, deren Folgekosten im Bereich der Daseinsfürsorge noch gar nicht abzusehen sind. Die Kosten der Gaspreissituation kommen ohnehin auf den Staat zu. Ohne Gaspreisdeckel allerdings in verstreuter Form, ohne Übersicht und weniger wirksam“, sagt Gedaschko. Ein Gaspreisdeckel bietet ein Stück weit notwendige Kalkulierbarkeit sowohl für die Verbraucher als auch die Unternehmen in der ohnehin sehr herausfordernden und schwer planbaren Krisenzeit.

Mit Blick auf die Zeit nach Einführung eines Gaspreisdeckels begrüßt der GdW die Einführung eines Heizkostenzuschusses II. Mit der Verabschiedung eines Bundesgesetzes allein ist das Geld aber noch lange nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen. Die Wohngeldstellen müssen auf den Aufgabenzuwachs personell und inhaltlich vorbereitet werden. Das teils sehr langsame Bewilligungsverfahren während der Coronapandemie zeigt, dass eine Digitalisierungsoffensive für die Wohngeldstellen dringend notwendig ist. Ansonsten verzögert sich die Auszahlung allein aufgrund der vorzunehmenden Programmierung um mehrere Monate. Die Höhe des Heizkostenzuschusses sollte zudem dynamisch ausgestaltet werden, da die Heizkosten angesichts der unvorhersehbaren Energie- und insbesondere Gaspreispreisentwicklung sehr variabel sind.

Das Wohngeld-Plus-Gesetz kann mittelfristig ein wesentlicher Baustein sein, um auch mittlere Einkommensschichten zu entlasten. Der GdW begrüßt die vorgesehene Einführung der Klima- und Heizkostenkomponente sowie die Verbreiterung des Empfängerkreises. Darüber hinaus müssen aber die Leistungsgrundsätze im Wohngeld und den Kosten der Unterkunft nach SGB II einander angenähert werden. Auch beim Wohngeld muss eine jährliche Anpassung an die Preis- und Lohnentwicklung gesetzlich vorgeschrieben werden. 

Auch wenn im neuen Wohngeld-Gesetz die Vereinfachung einer vorläufigen Auszahlung an die Empfänger vorgesehen ist, steigt der Verwaltungsaufwand für die Wohngeldstellen drastisch an. Denn die Verbreiterung des Wohngeldes erfordert immer eine Prüfung. Für die neuen gesetzlichen Anforderungen ist eine EDV-technische Unterstützung notwendig. Dafür fehlt es aber an den notwendigen Schnittstellen und Programmen. Notwendig ist zudem mehr fachlich geschultes Personal. „Wenn diese Voraussetzungen nicht parallel zur Reform angegangen werden, droht ein Szenario auf Kosten der Kommunen, der Vermieter und gerade derjenigen, die auf das Wohngeld dringend angewiesen sind“, sagt Gedaschko. Außerdem muss verstärkt auf die Möglichkeit zum Beziehen von Wohngeld hingewiesen und insbesondere die Rentenberater und Mitarbeiter in den Jobcentern entsprechend sensibilisiert und geschult werden.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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