Mieterbund und Wohnungswirtschaft appellieren an den Bundesrat: Günstige Breitbandversorgung für 12,5 Mio. Mieterhaushalte sichern
Berlin – Der Deutsche Mieterbund und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft appellieren bei der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes gemeinsam an den Bundesrat, die Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses in der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu erhalten. Gleichzeitig unterstützen beide Spitzenverbände, ein Opt-out-Recht des Mieters einzuführen – also ein Kündigungsrecht für einen individuellen Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des Breitbandanschlusses.
Deutscher Mieterbund und Wohnungswirtschaft sprechen sich im Vorfeld der heutigen Beratung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes erneut für mehr Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten für Mieterinnen und Mieter aus. Allerdings bilden Mieterinnen und Mieter bei der TV- und Internetversorgung in Mehrfamilienhäusern keine homogene Gruppe. Viele Mieter sind mit der Kabelversorgung durch ihren Vermieter zufrieden. Diese Möglichkeit würde ihnen gewissermaßen ohne Not genommen, wenn die Möglichkeit der Betriebskostenumlage gestrichen wird. Daneben gibt es Mieter, die mit der Kabelversorgung durch den Vermieter nicht zufrieden sind. Sie können zwar ihren Anbieter wechseln, müssen derzeit aber die Betriebskostenumlage an den Vermieter weiterzahlen, auch wenn sie den Kabelanschluss des Vermieters nicht nutzen. Ihre Wahlfreiheit ist nicht gänzlich ausgeschlossen, aber durch die Tatsache, dass auch bei einem Wechsel weiterhin Kosten an den Vermieter zu zahlen sind, eingeschränkt.
„Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung die Kosten für die Breitbandversorgung gerade einkommensschwächerer Haushalte massiv nach oben treibt. Ein Wegfall der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses würde für Mieter eine deutlich höhere finanzielle Belastung von 100 bis 200 Euro pro Jahr bedeuten. Und den sozial verantwortlichen Wohnungsunternehmen würden die finanziellen Mittel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur genommen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
„Mittels eines Opt-Out Rechts hätten alle Mieterinnen und Mieter wirklich die Wahl, vom wem sie TV und Internet beziehen wollen. Bei Strom und Gas wie auch sonst im Telekommunikationsgesetz besteht der Weg zu mehr Wettbewerb darin, die Mindestlaufzeit von Verträgen zwischen dem Versorger und dem Kunden und damit die Bindung des Kunden an den Versorger zu limitieren. Der Kunde hat so nach Ablauf einer gewissen Mindestvertragszeit die Möglichkeit zu entscheiden, ob er weiterhin bei dem Versorger bleibt oder den Anbieter, dann kostenfrei, wechselt“, sagt Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.
Um neue, für die Mieter ebenfalls günstige Lösungen zu ermöglichen und die Opt-out-Option insgesamt wirtschaftlich schultern zu können, fordern die sozial verantwortlichen Wohnungsunternehmen ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für Verträge mit Telekommunikationsunternehmen, die auf Abrechnungsbasis der Betriebskostenverordnung abgeschlossen wurden.
Deutscher Mieterbund und Wohnungswirtschaft weisen darauf hin, dass auch die Versorgung von Transferleistungsempfängern zwingend bedacht werden muss. Aktuell werden Kabelgebühren als Kosten der Unterkunft übernommen, weil die Betriebskostenumlage für den Mieter unausweichlich anfällt. Wird dies verändert, muss dafür gesorgt werden, dass Kabelgebühren auch weiterhin für Transferleistungsempfänger übernommen werden, sei es als Kosten der Unterkunft oder als Bestandteil des dann entsprechend zu erhöhenden Regelbedarfs.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.