Heizkostenabrechnungen: Jobcenter übernehmen Kosten bei finanziellen Schwierigkeiten durch hohe Nachforderungen
- Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Kosten anfallen
Berlin – Die Kosten für das Heizen sind insbesondere seit Beginn der Energiekrise in Deutschland stark gestiegen. Viele Mieterinnen und Mieter können dadurch auch in diesem Jahr in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn ihnen etwa im Zuge Betriebskostenabrechnung mitgeteilt wird, dass sie hohe Nachzahlungen für das Heizen an die Energieversorger zu leisten haben. Insbesondere bei Mietwohnungen, die mit Fernwärme versorgt werden, gehen die Nachforderungen der Versorger teilweise in vierstellige Beträge.
„Mieter, deren finanzielles Limit durch hohe Nachforderungen der Energieversoger bei den Heizkostenabrechnungen überschritten wird, können eine Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen. Sie erhalten dann Bürgergeld für den Monat der finanziellen Überlastung“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Mit der einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten für Mieter abgefedert werden.
Wichtig ist dabei, dass der Antrag in dem Monat gestellt wird, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind. Bis Ende 2023 hatten Mieter dafür noch drei Monate Zeit – das ist ab diesem Jahr mit der kürzeren monatlichen Frist anders.
„Bei der Fernwärmeversorgung herrscht aktuell totale Intransparenz, wie sich die Kosten zusammensetzen und wie teils extrem hohe Nachforderungen zustande kommen. Häufig gibt es vor Ort auch nur einen Fernwärmeanbieter, so dass monopolartige Strukturen bestehen. Das muss sich dringend ändern. Wir als Wohnungswirtschaft fordern deshalb seit langem eine gesetzlich vorgegebene Kostentransparenz und eine Preiskontrolle. Nur so werden sich horrende Summen bei den Betriebskosten-Nachzahlungen für Mieter künftig wirksam verhindern lassen“, sagt Gedaschko.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.