17. Oktober 2019 Pressemeldungen

Grundsteuerreform: GdW begrüßt Einigung und Möglichkeit zur echten Öffnung durch die Länder

  • Großes Problem bleibt die Benachteiligung sozial verantwortlich handelnder Vermieter
  • Appell an Länder, Flächenmodell einzuführen

Berlin – Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat sich gestern auf ein Reformmodell zur Grundsteuer geeinigt. Dabei hat es noch eine positive Anpassung gegeben: Bei einer Nutzung eines eigenen Ländermodells muss das betreffende Bundesland keine zusätzlichen Berechnungen nach dem Bundesmodell für Zwecke des Länderfinanzausgleichs vornehmen. „Wir begrüßen diese Änderung ausdrücklich, denn sonst hätte den Steuerpflichtigen ein Bürokratieirrsinn durch zusätzliche Erklärungspflichten gedroht“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Wir bewerten es als sehr hilfreich, dass die Länder nun auch tatsächlich in die Lage versetzt werden, andere Regelungen zur Ermittlung der Grundsteuer treffen zu können. Nun sind die Länder aufgefordert, sich bei einer Abweichung vom ertragsorientierten Bundesmodell möglichst einheitlich auf ein einfaches und unbürokratisches Flächenverfahren als Alternative zu einigen“, so Gedaschko.

Bedauerlich sei aber, dass es keine inhaltlichen Änderungen mehr am Gesetzentwurf gegeben habe. Der Nachweis und Ansatz tatsächlich niedrigerer Mieten ist weiterhin nicht möglich. Damit werden Wohnungsbestände entlastet, die höhere Mieten als die Durchschnittsmiete haben. Belastet werden dagegen die Wohnungsbestände, die niedrigere Mieten als die Durchschnittsmiete aufweisen. Damit sind vor allem die Wohnungsbestände der GdW-Mitglieder benachteiligt, da sie die Garanten für das bezahlbare Wohnen in Deutschland sind. Außerdem ist bedauerlich, dass einzelne Eigentümergruppen durch eine verringerte Grundsteuermesszahl bevorzugt werden sollen, die Kriterien hierfür jedoch völlig willkürlich und ungeeignet sind. Maßgeblich kann für eine solche Besserstellung nur sein, ob sich die Vermieter sozial verantwortlich verhalten. Der GdW appelliert an die Bundesländer, die Öffnungsklausel nun zügig zu nutzen, um das einfache Flächenmodell zu nutzen.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Die Pressemitteilung zum Download. 61.22 kB

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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