GdW Europabrief 13/2025
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- EFRAG veröffentlicht drei Leitfäden zu VSME-Standards
EFRAG veröffentlicht drei Leitfäden zu VSME-Standards
EFRAG hat am 11. Dezember 2025 drei unterstützende Leitfäden veröffentlicht, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Berichterstattung besonders anspruchsvoller VSME-Angaben helfen sollen.
Die Leitfäden richten sich an KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern und sollen anhand klarer Beispiele und umsetzbarer Fallstudien praktische, sofort anwendbare Unterstützung bieten. Sie ergänzen die Materialien für KMU, die Nachhaltigkeitsinformationen gemäß dem umfassenden Modul des VSME-Standards offenlegen.
Der „VSME-Leitfaden zur Offenlegung C2 – Umfassendes Modul (Praktiken, Richtlinien und zukünftige Initiativen)“ ergänzt die Offenlegung C2 zur Beschreibung der Praktiken, Richtlinien und zukünftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft gemäß VSME (Absatz 48, 49) des VSME.
Der „VSME-Leitfaden zur Offenlegung C3 – Umfassendes Modul (Treibhausgasreduktionsziele und Klimawandel)“ richtet sich an Unternehmen, die Treibhausgasreduktionsziele und/oder Klimawandelpläne festlegen und offenlegen möchten. Er bietet eine schrittweise Anleitung zur Strukturierung und Berichterstattung dieser Ziele gemäß der Offenlegung C3 des VSME-Standards.
Der dritte Leitfaden C7 bietet KMU praxisnahe Unterstützung bei der Offenlegung bestätigter schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen im Berichtszeitraum. Dies betrifft Vorfälle in der Wertschöpfungskette, insbesondere gegenüber Arbeitnehmern, betroffenen Gemeinschaften sowie Verbrauchern/Endnutzern. Die eigene Belegschaft ist ausgenommen (Absatz 62(c)).