19. Dezember 2025 Europabrief

GdW Europabrief 13/2025

EU-Wohnungspaket: Kommission veröffentlicht Beschluss zu den EU-Beihilfevorschriften

Die EU-Kommission hat am 16.12.2025 im Rahmen ihres EU-Wohnungspakets ihren angekündigten Beschluss zu den EU-Beihilfevorschriften veröffentlicht. Die neuen EU-Beihilfevorschriften sollen die bisher geltenden Almunia-Vorschriften aus 2012 für die Notifizierungsbefreiung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus ersetzen.

Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Voraussetzungen für staatliche Beihilfen für sozialen und, als neue Kategorie, bezahlbaren Wohnraum festgelegt (DAWI-Beschluss). Die bisherige Beihilfevorschrift zielte auf die Förderung für sozialen Wohnraum für benachteiligte Haushalte ab. Nunmehr sollen in einer neuen Kategorie für die Förderung des bezahlbaren Wohnraums auch nichtbenachteiligte Haushalte einbezogen werden. Hier ist das Haushaltseinkommen im Vergleich zu den Wohnraum-Marktpreisen und die Zusammensetzung des Haushalts als Kriterium entscheidend.

Ferner werden auch Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Studierende, Alleinerziehende und gesellschaftlich relevante Berufsgruppen wie in der Krankenpflege, Polizei etc. vorrangigen Zugang zu erschwinglichem Wohnraum bekommen. Gebäude mit einer entsprechenden Förderung in der neuen Kategorie des bezahlbaren Wohnraums sollen mindestens 20 Jahre zweckgebunden bleiben.

Im „Beschluss über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, und zur Aufhebung des Beschlusses 2012/21/EU“ sind die Ziffern 13 (S. 5) bis Ziffer 26 (S. 7) für die Wohnungswirtschaft relevant. Die Interpretation der Ziffer 16. legt nahe, dass die bisherigen Kriterien der Notifizierungsbefreiung der Förderung des sozialen Wohnraums bestehen bleiben und nur die Einrichtung neuer Unternehmen der DAWI mit hauptsächlicher Zielbestimmung der Schaffung bezahlbaren Wohnraums unter die neuen Vorgaben fallen. Interessant ist, dass im vorliegenden Beschluss neue Kriterien wie die Inklusion, soziale Durchmischung der Wohnquartiere und Prinzipien des Neuen Europäischen Bauhauses explizit genannt werden und dementsprechend als Kriterien herangezogen werden können.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611