GdW Europabrief 11/2025
- GdW Europabrief 11/2025
- Europäischer Beirat für erschwinglichen Wohnungsbau legt Empfehlungen vor
- EU-Rat: Schlussfolgerungen zum europäischen Plan für bezahlbaren Wohnraum
- EU-Arbeitsprogramm 2026
- Überarbeitung der delegierten Rechtsakte zur Umwelt- und Klimataxonomie
- Konsultation zu Baudienstleistungen
- EU-Konsultation zur Vergabe öffentlicher Aufträge
- EHS2 für Gebäude und Verkehr
EU-Arbeitsprogramm 2026
Am 21. Oktober 2025 hat die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2026 veröffentlicht. Wie jedes Jahr umfasst es die für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen und Initiativen. Das Programm basiert auf den politischen Leitlinien, den Auftragsschreiben der Kommissionspräsidentin von der Leyen an ihr Kollegium sowie ihrer Rede zur Lage der Union 2025. Unter dem Titel „Europe’s Independence Moment” (Ein unabhängiges Europa) setzt es einen klaren Schwerpunkt auf die Stärkung der strategischen Unabhängigkeit Europas.
Ein zentrales Ziel des Arbeitsprogramms ist es, Vereinfachungen voranzutreiben, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und den Binnenmarkt weiter zu vollenden. Insgesamt sind 38 neue politische Ziele, 20 Evaluierungen, 25 Vorschläge zur Rücknahme bestehender Gesetzentwürfe und ein Aufhebungsvorschlag vorgesehen. Mehr als die Hälfte der Initiativen dienen der Vereinfachung und erleichterten Umsetzung von EU-Gesetzgebungen. Zugleich sollen die Bedürfnisse der Bürger stärker in den Fokus rücken (insb. auf die Bezahlbarkeit von Wohnraum, Senkung der Lebenshaltungskosten sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen).
Das Arbeitsprogramm ist in sechs übergeordnete Themen gegliedert:
- Nachhaltiger Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit
- Verteidigung & Sicherheit
- Stärkung des Sozialmodells und der Gesellschaft
- Lebensqualität
- Demokratie & Werte
- Europas Rolle in der Welt
Für die Wohnungswirtschaft sind besonders folgende Punkte relevant:
Unter dem Themenfeld „Bezahlbarkeit und Wohnraum“ (Punkt 21) ist eine Initiative zu Kurzzeitvermietungen im 2. Quartal vorgesehen, sowie eine Vereinfachung des Rechtsakts für Baudienstleistungen (insb. Artikel 114, 153, und 191 bis 194 AEUV) für das 4. Quartal.
Im Energiebereich (Punkt 7 und 8) sind vorgesehen: ein nichtlegislativer Aktionsplan für Elektrifizierung, einschließlich Wärme- und Kälteversorgung im 1. Quartal; weitere Vereinfachungen bestehender Texte wie die Aktualisierung des Governance-Systems für Energieunion und Klimaschutz, einschließlich des Abbaus der Subventionen für fossile Brennstoffe (4. Quartal), sowie die Schaffung des Rechtsrahmens für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im 3. Quartal.
Darüber hinaus plant die Kommission im 2. Quartal eine Vereinfachung des Vergaberechts für öffentliche Aufträge (Punkt 2) und im 3. Quartal eine Überprüfung des Rechtsakts über die Kreislaufwirtschaft (Punkt 4).