GdW Europabrief 11/2025
- GdW Europabrief 11/2025
- Europäischer Beirat für erschwinglichen Wohnungsbau legt Empfehlungen vor
- EU-Rat: Schlussfolgerungen zum europäischen Plan für bezahlbaren Wohnraum
- EU-Arbeitsprogramm 2026
- Überarbeitung der delegierten Rechtsakte zur Umwelt- und Klimataxonomie
- Konsultation zu Baudienstleistungen
- EU-Konsultation zur Vergabe öffentlicher Aufträge
- EHS2 für Gebäude und Verkehr
EU-Rat: Schlussfolgerungen zum europäischen Plan für bezahlbaren Wohnraum
Am 19. November 2025 hat Ungarn die Schlussfolgerungen des EU-Rates zum künftigen europäischen Plan für bezahlbaren Wohnraum im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten blockiert. Begründet wurde dies damit, dass die Wohnungspolitik weiterhin in nationaler Zuständigkeit bleiben solle. Zuvor war der Entwurf der Schlussfolgerungen am 30. Oktober 2025 im Rahmen eines stillschweigenden Annahmeverfahrens vorläufig gebilligt und grundsätzlich vereinbart worden. Am 1. Dezember 2025 sollten die Schlussfolgerungen den in Brüssel tagenden Ministern für Beschäftigung und Soziales den Text zur Annahme vorgelegt werden, doch Ungarn hielt an seiner ablehnenden Position fest.
Die übrigen Mitgliedstaaten haben den Text unterstützt. Frankreich äußerte jedoch Bedenken gegenüber der Überarbeitung der Vorschriften für staatliche Beihilfen, da diese sich möglicherweise nachteilig auf soziale Wohnungsunternehmen und deren Finanzierung auswirken könnte.
Der Entwurf hebt hervor, dass in einigen Mitgliedstaaten subventionierte Mietwohnungen, die unterhalb der Marktpreise angeboten und von verschiedenen Anbietern sozialer und erschwinglicher Wohnungen, einschließlich öffentlicher Einrichtungen, bereitgestellt werden, als erschwinglich gelten. Zudem wird betont, dass es in den Mitgliedstaaten keine einheitlichen oder gemeinsamen Definitionen von sozialem oder erschwinglichem Wohnraum gibt. Diese Begriffe können gemäß den nationalen Gegebenheiten verstanden werden, ohne Bezugnahme auf bestimmte Formen des Wohnrechts, des Eigentums oder der Regulierung.
Enthalten ist auch die Forderung, die Herausforderung der Energiearmut anzugehen, unter anderem durch die Förderung bezahlbarer, sauberer Heiz- und Kühlungslösungen. Zudem sollen die im Rahmen der EU-Vereinfachungsagenda bestehenden EU-Rechtsvorschriften, die sich auf den Wohnungsbau auswirken, überprüft werden – mit Blick auf die Vereinfachung der Finanzierung, Planung, Genehmigung, Errichtung und Renovierung – um bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die bestehenden politischen Ziele der EU einzuhalten.
Darüber hinaus sollen die Auswirkungen des aktuellen Rahmens für die Sektoreneinteilung sozialer Wohnungsgesellschaften und ihrer Verbindlichkeiten als Teil der allgemeinen Staatsverschuldung für die Bereitstellung erschwinglicher und sozialer Wohnungen berücksichtigt werden.