31. Oktober 2022 Europabrief

GdW Europabrief 11/2022

EU-Verordnung zu Übergewinnbesteuerung angenommen

Am 30. September 2022 hat der Rat Energieminister der Mitgliedstaaten zur Finanzierung der Energiepreisbremsenansätze der Mitgliedstaaten einen Verordnungsvorschlag angenommen.
Die Verordnung betrifft Überschussgewinne aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens, das mindestens 75 % des Umsatzes im Bereich der Gewinnung, des Abbaus, der Raffinierung von Erdöl oder der Herstellung von Kokereierzeugnissen erzielt.
Zur Berechnung des relevanten Gewinnüberschusses werden die im Steuerjahr 2022 erzielten steuerpflichtigen Gewinne des Unternehmens mit den durchschnittlichen steuerpflichtigen Gewinnen der drei vorangegangenen Steuerjahre (ab dem 1. Januar 2019) verglichen.
Liegt der steuerpflichtige Gewinn im Jahr 2022 um mehr als 20 % höher, so wird auf den übersteigenden Betrag ein Solidaritätsbeitrag in Höhe von mindestens 33 % für die Erzeuger fossiler Brennstoffe erhoben, während für die Erzeuger erneuerbarer Energien eine Preisobergrenze von 180 EUR/MWh gilt.
Dennoch will die Kommission den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, eine höhere Obergrenze festzulegen, sofern die Investitions- und Betriebskosten der von dieser Maßnahme betroffenen Erzeuger 180 EUR/MWh übersteigen.
Sie sollen auch die Möglichkeit haben, Unternehmen, die Strom in Anlagen mit einer Kapazität von 1 MW oder weniger (im Vergleich zu 20 kW im Kommissionsvorschlag) erzeugen, von der Anwendung der Obergrenze auszuschließen, um einen übermäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Hinsichtlich des verbindlichen Ziels der Verringerung des Bruttostromverbrauchs während der Spitzenlastzeiten können die Mitgliedstaaten beschließen, für Spitzenlastzeiten einen anderen Prozentsatz als den des Kommissionsvorschlags anzustreben.
In der angenommenen Verordnung werden auch neue Ausnahmeregelungen eingeführt, wonach Regionen in äußerster Randlage, die nicht an den EU-Elektrizitätsmarkt angeschlossen werden können, nicht unter das Ziel der Verringerung des Stromverbrauchs während der Spitzenlastzeiten und unter die Obergrenze für Inframarginaleinnahmen fallen würden.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611