28. September 2026 Europabrief

GdW Europabrief 10/2026

Kommission veröffentlicht Leitfaden zu staatlichen Beihilfen

Ergänzend zu der am 8. Januar 2026 in Kraft getretenen Neuregelung zum DAWI-Freistellungsbeschluss vom 16. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission am 27. Juli 2026 einen neuen umfassenden Leitfaden zu staatlichen Beihilfen für soziale Unterstützung und Investitionen veröffentlicht. Der Leitfaden baut auf der Mitteilung der Europäischen Kommission aus 2025 zur Umsetzung des „Clean Industrial Deal“ auf und soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Beihilfemaßnahmen auszugestalten und Orientierung zum Begriff der staatlichen Beihilfen zu geben.
Der Leitfaden führt Informationen zu staatlichen Beihilfen für soziale Unterstützung und soziale Investitionen zusammen. Außerdem werden die wichtigsten beihilferechtlichen Instrumente und Maßnahmen dargestellt, mit denen soziale Ziele unterstützt werden können. Die abgedeckten Themen sind u.a.:

  • Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, einschließlich Dienstleistungen im Bereich des sozialen und bezahlbaren Wohnungsbaus
  • Beschäftigungsbeihilfen für benachteiligte oder behinderte Arbeitnehmer sowie Beihilfen im Bereich Wissen und Ausbildung
  • Unterstützung von Haushalten und Gemeinschaften für Energieeffizienzmaßnahmen zur Beschleunigung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft
  • der Zugang von KMU und Start-ups zu Finanzmitteln und weiteren ausgewählten Maßnahmen mit sozialem Nutzen.

Darüber hinaus enthält der Leitfaden allgemeine Informationen zum Begriff der staatlichen Beihilfen und mögliche Maßnahmen, die unter bestimmten Voraussetzungen keine staatlichen Beihilfen darstellen. Er stellt die relevantesten Maßnahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sowie ausgewählter Leitlinien, Rahmenregelungen und Mitteilungen zu staatlichen Beihilfen dar, die den nationalen Behörden Möglichkeiten zur Gewährung von Beihilfen für soziale Maßnahmen und soziale Investitionen eröffnen können. Zudem enthält er Auslegungen bestimmter beihilferechtlicher Bestimmungen sowie Beispiele aus Leitfäden der Kommissionsdienststellen und aus Beihilfebeschlüssen. Die wichtigsten Änderungen und Kernpunkte sind:

  • Erhöhung der Obergrenze: Die allgemeine Schwelle für die Freistellung von der Notifizierungspflicht wurde von bisher 15 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro pro Jahr angehoben, um Inflation und gestiegene Kosten auszugleichen.
  • Fokus auf bezahlbaren Wohnraum: Der Anwendungsbereich wurde erweitert bzw. vereinfacht, um staatliche Investitionen in die Bereitstellung von sozialem und erschwinglichem Wohnraum drastisch zu erleichtern und auf die europaweite Wohnungskrise zu reagieren. Es wurde eine zusätzliche Kategorie des bezahlbaren Wohnraums eingeführt.
  • Neues Transparenzregister: Ab dem 1. Januar 2028 greift eine verschärfte Meldepflicht. Ausgleichsleistungen, die 1 Million Euro übersteigen, müssen innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Betrauung in einem zentralen Register erfasst werden. Zuvor galt diese Transparenzpflicht erst ab 15 Millionen Euro.

Die Kommission stellt außerdem eine eigene Website zum Thema staatliche Beihilfen und soziale Investitionen bereit.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611