22. Oktober 2024 Europabrief

GdW Europabrief 09/2024

Rat billigt EU-Cyberresilienzgesetz

Die EU-Mitgliedstaaten haben am 10. Oktober 2024 die Ende November 2023 zwischen dem Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Cyber Resilience Act gebilligt.
Mit dem neuen Cyberresilienzgesetz sollen Schwachstellen in Produkten mit digitalen Komponenten (z.B. vernetzte Heimkameras, Kühlschränke, Fernseher und Spielzeug) behoben werden, indem verbindliche Cyber-Sicherheitsanforderungen für deren Design, Entwicklung, Produktion und Verfügbarkeit eingeführt werden. So müssen Produkte mit digitalen Elementen, die eine direkte oder indirekte Datenverbindung zu einem Gerät oder Netzwerk haben, unter anderem ohne bekannte ausnutzbare Sicherheitslücken in Verkehr gebracht und in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden können. Weitere Anforderungen an diese Produkte sind in Anhang I aufgeführt.
Für den Verbraucher soll die CE-Kennzeichnung anzeigen, dass diese Produkte die Anforderungen an die Cybersicherheit erfüllen.
In einem nächsten Schritt wird das Gesetz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, bevor es offiziell in Kraft tritt und drei Jahre später angewendet werden muss.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611