8. September 2022 Europabrief

GdW Europabrief 09/2022

Stellungnahme der ESMA zur Konsultation zu Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Am 8. August 2022 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihre Stellungnahme zur Konsultation der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zum ersten Entwurf europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
ESMA unterstützt zwar eine strenge Wesentlichkeitsanalyse, zeigt sich aber besorgt über den vorgeschlagenen Ansatz der widerlegbaren Vermutung.
ESMA empfiehlt, die widerlegbare Vermutung zu streichen und die Ziele der Verhältnismäßigkeit auf andere Weise zu verfolgen, z. B. durch die schrittweise Einführung bestimmter Anforderungen, die Reduzierung der Komplexität der Anforderungen oder die Verschiebung einiger Offenlegungsanforderungen auf die spätere Entwicklung branchenspezifischer Standards.
Darüber hinaus fordert ESMA die EFRAG auf, in anderen Bereichen der EU-Gesetzgebung, wie z. B. der Taxonomie-Verordnung, für vollständige Konsistenz bei der Terminologie und den Definitionen zu sorgen und weiterhin mit dem International Sustainability Standards Board zusammenzuarbeiten, um eine weitere Angleichung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards und der IFRS-Nachhaltigkeitsstandards zu gewährleisten. Dies soll sowohl für die Nutzer der Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch für die Unternehmen, die die Berichte erstellen, von Vorteil sein.
EFRAG wird der Europäischen Kommission voraussichtlich im November 2022 den endgültigen Entwurf der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards vorlegen.
Gemäß der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wird die ESMA der Europäischen Kommission eine Stellungnahme zu dieser Version der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards vorlegen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611