8. September 2022 Europabrief

GdW Europabrief 09/2022

Europäische Kommission aktualisiert Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen

Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2022 eine Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine angenommen. Der Befristete Beihilferahmen ist in der Corona-Pandemie in 2020 entwickelt worden, um die europäischen Beihilfevorschriften zu flexibilisieren und damit den Mitgliedstaaten größere Freiräume in ihrer Subventionspolitik einzuräumen.
Am 23. März 2022 verabschiedete die Europäische Kommission den Befristeten Krisenrahmen, um Unternehmen bei Liquiditätsengpässen, die direkt oder indirekt von der durch den Angriff Russlands gegen die Ukraine verursacht wurden, zu unterstützen.
Die im Befristeten Beihilferahmen festgelegten Maßnahmen wurden in Anbetracht der anhaltenden militärischen Aggression Russlands und der gravierenden Auswirkungen auf die Wirtschaft der EU und aller Mitgliedstaaten angepasst.
Die Kommission konsultierte die Mitgliedstaaten zu den spezifischen Anforderungen, die angesichts des sechsten Sanktionspakets, der Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit vom russischen Öl und der Ziele des EU-Repower-Plans zu erfüllen sind.
Zunächst wurden die Höchstsätze der Beihilfen erhöht, um den steigenden Energiekosten und den sich verschärfenden Engpässen bei der Gasversorgung zu begegnen.
Zweitens wurde der Abschnitt über Beihilfen zur Deckung zusätzlicher Kosten aufgrund außergewöhnlich hoher Gas- und Strompreise revidiert.
Nach Ansicht der Kommission sollten die im Rahmen dieses Abschnitts gewährten Beihilfen begrenzt werden, um Anreize für eine verstärkte Nutzung von Strom und Gas zu vermeiden, die die derzeitige Gas- und Stromknappheit noch verschärfen würden.
Die Mitgliedstaaten müssen möglicherweise zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der REPowerEU-Initiative ergreifen, um Investitionen in erneuerbare Energien in den Bereichen Biogas und Biomethan aus Abfällen und biobasierten Abfällen, erneuerbarer Wasserstoff, Gasspeicherung und erneuerbare Wärme zu beschleunigen, um die Diversifizierung der Energieversorgung zu fördern und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen durch Unterstützung von Dekarbonisierungsmaßnahmen zu verringern.
Entscheidend für die Kommission ist die Förderung der erneuerbaren Energien, um das REPowerEU-Programm umzusetzen und die industriellen Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien und Wasserstoff sowie durch Energieeffizienzmaßnahmen zu dekarbonisieren.
In der Mitteilung werden dann die Bedingungen festgelegt, unter denen die Kommission diese Maßnahmen mit dem Binnenmarkt vereinbar machen wird. Zu diesem Zweck wurden dem Befristeten Krisenrahmen zwei neue Abschnitte hinzugefügt: Unterstützung für die Beschleunigung des Einsatzes von erneuerbaren Energien, Speicheranlagen und erneuerbarer Wärme, und Unterstützung für die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff und Strom sowie Energieeffizienzmaßnahmen.
Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Projekte innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens durchgeführt werden, um einen effektiven Beschleunigungseffekt im Hinblick auf die Ziele von REPowerEU zu gewährleisten. Beihilfen im Rahmen dieser Abschnitte können bis zum 30. Juni 2023 gewährt werden.
Gemäß dem Befristeten Rahmen können die Mitgliedstaaten nun Unternehmen, die von der derzeitigen Krise oder den Sanktionen betroffen sind, Beihilfen bis zu einem erhöhten Betrag von 62.000 EUR bzw. 75.000 EUR in den Sektoren Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur und bis zu 500.000 EUR in allen anderen Sektoren gewähren.
Die Beihilfe zur Deckung der gestiegenen Energiekosten darf höchstens 70 % des Gas- und Stromverbrauchs des Begünstigten im gleichen Zeitraum des Vorjahres betragen.
Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Änderungen können die Mitgliedstaaten Beihilfen zur Deckung des Liquiditätsbedarfs der von der derzeitigen Krise betroffenen Unternehmen in Form von Garantien und Liquiditätshilfen sowie zinsgünstigen Darlehen gewähren.
Das BMF, BMW und das BMWSB sowie die entsprechenden Landesministerien der Bundesländer erhalten nun größeren Gestaltungsspielraum, sowohl in ihre laufenden Programmen als auch in den neu zu entwickelnden Programmen zur Unterstützung der Unternehmen höhere Beihilfequoten zu berücksichtigen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611