GdW Europabrief 08/2025
- GdW Europabrief 08/2025
- EU-Konsultation zum Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum
- Europäische Strategie für den Wohnungsbau
- EU-Kommission startet Konsultation zur Überarbeitung der AGVO
- EU-Kommission startet Konsultation zur Änderung des Europäischen Klimagesetzes
- Entlastung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Wave-One-Unternehmen
- Öffentliche Konsultation der ESAs zum Leitlinienentwurf für ESG-Stresstests
- EU-Kommission legt Vorschlag für neuen EU-Haushalt vor
- Einrichtung eines neuen Bürgerenergieberatungszentrums (CEAH)
EU-Kommission legt Vorschlag für neuen EU-Haushalt vor
Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2025 ihren Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2028 bis 2034 offiziell veröffentlicht. Dieser soll grundlegend neu ausgerichtet werden.
Für den neuen MFR sind 1,98 Billionen Euro vorgesehen, was etwa 1,26% des EU-Bruttonationaleinkommens entspricht. Der Finanzrahmen soll auf vier Hauptkategorien basieren:
- Nationale und regionale Partnerschaftspläne (NRPP) zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, in denen Mittel aus verschiedenen Programmen gebündelt werden. Für die NRPP ist ein Budget von 865 Mrd. Euro (inklusive 50 Mrd. Euro aus dem Klima-Sozialfonds) vorgesehen.
- Ein europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds (inklusive „Horizont Europa”) bzw. ein neuer Sammelfonds mit einem Budget von 589,6 Mrd. Euro, der öffentliche und private Investitionen beschleunigen sowie den grünen Wandel, die Digitalisierung, die Gesundheit und Bioökonomie, und die Verteidigung vorantreiben soll.
- Ein Globaler Europafonds mit 215,2 Mrd. Euro zur Finanzierung der Außenpolitik und internationalen Zusammenarbeit.
- Verwaltungskosten, die rund 6% des EU-Haushalts ausmachen.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag eine Ukraine-Reserve sowie ein neues Instrument für Krisenmechanismen vor.
Im Mittelpunkt des neuen EU-Haushalts stehen Flexibilität, Vereinfachung und die Bündelung von EU-Finanzierungsprogrammen. Im Gegensatz zu bisherigen Verfahren wird der neue MFR nicht vollständig vorgeplant sein. Stattdessen werden verschiedene Fördermittel, etwa aus den Bereichen Kohäsionspolitik und Agrarpolitik, in einer gemeinsamen Strategie zusammengeführt.
Anstelle der vielen einzelnen Programme soll jeder Mitgliedstaat künftig einen einzigen Plan in Form eines nationalen und regionalen Partnerschaftsplans (NRPP) vorlegen. Dieser umfasst sämtliche Fördermaßnahmen etwa für Arbeitnehmer, Landwirte und Fischer, Städte und ländliche Gebiete sowie Regionen und die nationale Ebene. Das Ziel besteht darin, regionale Unterschiede abzubauen, soziale Ungleichheiten zu verringern und zukunftsrelevante Investitionen und Reformen zu fördern.
14% der Mittel eines Mitgliedstaates sind für soziale und strukturelle Verbesserungen vorgesehen, beispielsweise zur Armutsbekämpfung und Förderung der sozialen Inklusion.
Ergänzend zu den NRPP soll die EU-Fazilität als Finanzierunginstrument überall dort zum Einsatz kommen, wo europäische Lösungen erforderlich sind oder nationale Maßnahmen nicht ausreichen. Die Fazilität soll eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte spielen. Im Rahmen der Partnerschaftspläne soll die EU-Fazilität unter anderem auch für die Förderung sozialer Inklusion sowie zur Wohnraumförderung eingesetzt werden.
Außerdem sollen die Eigenmittel der EU modernisiert und um neue Einnahmequellen erweitert werden. Insgesamt sollen fünf neue Eigenmittel hinzukommen, darunter das EHS I und der CBAM. Diese sollen jährlich 58,5 Mrd. Euro einbringen.
In einem nächsten Schritt wird der Rat den Vorschlag der EU-Kommission beraten. Erst wenn sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament zustimmen, kann der neue MFR in Kraft treten. Für die Einführung der neuen Eigenmittel ist darüber hinaus die Zustimmung der nationalen Parlamente erforderlich. Wie bereits bei den Verhandlungen zum aktuellen MFR könnte sich dieser Prozess über einen längeren Zeitraum hinziehen.