GdW Europabrief 08/2025
- GdW Europabrief 08/2025
- EU-Konsultation zum Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum
- Europäische Strategie für den Wohnungsbau
- EU-Kommission startet Konsultation zur Überarbeitung der AGVO
- EU-Kommission startet Konsultation zur Änderung des Europäischen Klimagesetzes
- Entlastung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Wave-One-Unternehmen
- Öffentliche Konsultation der ESAs zum Leitlinienentwurf für ESG-Stresstests
- EU-Kommission legt Vorschlag für neuen EU-Haushalt vor
- Einrichtung eines neuen Bürgerenergieberatungszentrums (CEAH)
Entlastung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Wave-One-Unternehmen
Am 11. Juli 2025 hat die Europäische Kommission eine gezielte „Quick Fix“-Änderung zu den ersten Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) vorgeschlagen.
Nach geltendem Recht können Unternehmen, die für das Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtig sind, Informationen zu den erwarteten finanziellen Auswirkungen bestimmter Nachhaltigkeitsrisiken auslassen. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, diese Regelung für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 zu verlängern.
Das bedeutet konkret, dass Unternehmen mit mehr als 750 Beschäftigten keine zusätzlichen Informationen für das Geschäftsjahr 2024 bereitstellen müssen. Darüber hinaus profitieren sie für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 von den meisten Übergangsregelungen, die derzeit für Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten gelten.
Diese Übergangsbestimmungen betreffen insbesondere die ESRS-Standards:
- E4: biologische Vielfalt und Ökosysteme
- S1: Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette
- S2: Betroffene Gemeinschaften
- S3 und S4: Verbraucher und Endnutzer.
Eine Übersicht der vorgeschlagenen Änderungen ist hier einsehbar.