4. Juni 2026 Europabrief

GdW Europabrief 06/2026

Delegierte Verordnung zur Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials (GWP)

Die Europäische Kommission hat am 4. Mai 2026 eine delegierte Verordnung zur Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials (GWP) von Neubauten veröffentlicht.

Gemäß der überarbeiteten EPBD muss das Lebenszyklus-GWP ab Januar 2028 für neue Gebäude mit einer Grundfläche von mehr als 1 000 m² berechnet und in Energieausweisen (EPCs) ausgewiesen werden. Ab Januar 2030 gilt diese Regelung für alle Neubauten.

Das Lebenszyklus-GWP umfasst sämtliche Phasen: Herstellung und Transport von Bauprodukten, Bautätigkeiten vor Ort, Energieverbrauch, Austausch von Baumaterialien sowie Abriss, Abfalltransport und -bewirtschaftung (inkl. Wiederverwendung, Recycling und Entsorgung).

Die Verordnung soll Synergien mit anderen Rechtsinstrumenten fördern und nachhaltiges Bauen durch die Verwendung kohlenstoffarmer sowie kohlenstoffspeichernder Materialien unterstützen.

Die delegierte Verordnung ist am 24. Mai 2026 in Kraft getreten.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611