GdW Europabrief 04/2026
- GdW Europabrief 04/2026
- EP nimmt Bericht zur Wohnungskrise in der EU an
- Europäische Kommission veröffentlicht Bürgerenergiepaket (Citizens Energy Package)
- Sondierung zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt
- Leitlinien zu One-Stop-Shops für Energieeffizienz und die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
- EU-Kommission konsultiert zum Entwurf der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
- EU-Kommission: Sondierung zum 'do no significant harm' Prinzip
EU-Kommission konsultiert zum Entwurf der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Die Europäische Kommission hat am 25. Februar 2026 eine Konsultation zum Entwurf einer vereinfachten und gestrafften Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (Entwurf) eingeleitet. Mit der neuen Fassung soll die AGVO an die aktuellen sozialen, marktwirtschaftlichen und technologischen Gegebenheiten angepasst werden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und alle anderen interessierten Gruppen auf, bis zum 23. April 2026 zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.
Die AGVO definiert bestimmte Kategorien staatlicher Beihilfen als mit den EU-Vorschriften vereinbar, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, und befreit sie von der vorherigen Anmeldung bei der Kommission und deren Genehmigung. Dies ermöglicht es den Mitgliedstaaten, schnell Beihilfen zu gewähren, wenn die Voraussetzungen für eine Begrenzung der Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt erfüllt sind. Die neue AGVO soll den Verwaltungsaufwand verringern und leichter zu interpretieren und anzuwenden sein. Sie soll die jüngsten sozialen, marktbezogenen und technologischen Entwicklungen berücksichtigen und eine größere Flexibilität bei der Gestaltung von Beihilfemaßnahmen ermöglichen. Nach zwölfjähriger Anwendung und mehreren Änderungen werden die Gruppenfreistellungsvorschriften präzisiert und vereinfacht.
Die Kommission wird vor Ablauf der geltenden Verordnung Ende 2026 eine neue AGVO vorschlagen, um die Gewährung notwendiger und verhältnismäßiger Beihilfen zu beschleunigen. In der Begründung zum Entwurf der neuen AGVO werden die wichtigsten Änderungen beschrieben, um den Umfang dieser umfassenden Überarbeitung zu veranschaulichen.
Zu den wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen mit Relevanz für die Wohnungswirtschaft gehören:
- Aktualisierte Bestimmungen zur Bewältigung der Wohnungskrise, indem höhere Beihilfeintensitäten für Energieeffizienzmaßnahmen in sozialen oder erschwinglichen Wohnprojekten und für Sozialunternehmen, die Wohnraum bereitstellen, zugelassen werden.
- Bessere Berücksichtigung der Bedürfnisse von KMU, beispielsweise durch flexiblere Risikofinanzierungsinstrumente oder Beihilfen in Form einer günstigen steuerlichen Behandlung von Aktienoptionen und Optionsscheinen für Arbeitnehmer sowie durch die Einführung leichter zugänglicher KMU-Beihilfen für Sozialunternehmen.
- Die Gewährung von Betriebsbeihilfen für erneuerbare Energien wird einfacher und in größerem Umfang möglich sein. So wird beispielsweise das jährliche Gesamtbudget für solche Beihilferegelungen nicht mehr auf 300 Millionen Euro begrenzt sein, während eine einfache Obergrenze pro Begünstigtem weiterhin gilt.
- Aktualisierte Vorschriften zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie Innovation. Junge, innovative Unternehmen mit einer schwachen Eigenkapitalbasis oder solche, die ihre Barreserven für die Produktentwicklung aufwenden, werden nicht mehr von der Förderfähigkeit für Forschung und Entwicklung sowie Innovation ausgeschlossen. Es wird einfacher, Beihilfen für Innovationscluster, Forschungsinfrastrukturen sowie Test- und Versuchseinrichtungen zu gewähren.
- Klarheit über die Vereinbarkeit von Beihilfen in Form von Finanzinstrumenten, die von Finanzintermediären wie Investmentfonds oder Banken verwaltet werden.
- Die Möglichkeit, sogenannte vereinfachte Kostenoptionen wie Pauschalfinanzierungen, Stückkosten oder Pauschalbeträge als einfache Alternative zur Dokumentation der „tatsächlichen“ Kosten bei allen Beihilfemaßnahmen anzuwenden, bei denen förderfähige Kosten ermittelt werden müssen.
- Abschaffung der Verpflichtung zur Bewertung von Beihilferegelungen mit großem Budget.
Nächste Schritte
Zusätzlich zu der eingeleiteten Konsultation wird der Verordnungsentwurf zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten beraten. Die öffentliche Konsultation endet am 23. April 2026. Der zur Konsultation vorgelegte Vorschlag und alle Einzelheiten zur öffentlichen Konsultation sind hier verfügbar.
Die Verabschiedung der überarbeiteten AGVO ist für Ende 2026 geplant, bevor die derzeitige AGVO am 31. Dezember 2026 ausläuft.