GdW Europabrief 04/2026
- GdW Europabrief 04/2026
- EP nimmt Bericht zur Wohnungskrise in der EU an
- Europäische Kommission veröffentlicht Bürgerenergiepaket (Citizens Energy Package)
- Sondierung zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt
- Leitlinien zu One-Stop-Shops für Energieeffizienz und die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
- EU-Kommission konsultiert zum Entwurf der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
- EU-Kommission: Sondierung zum 'do no significant harm' Prinzip
Europäische Kommission veröffentlicht Bürgerenergiepaket (Citizens Energy Package)
Am 10. März 2026 hat die Europäische Kommission das Bürgerenergiepaket vorgestellt. Es zielt darauf ab, eine politische Strategie zu entwickeln, die zu einem gerechten Übergang beiträgt und die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt der EU-Energiepolitik stellt. Das Paket basiert auf vier Säulen:
• die Energiekosten für Haushalte zu senken,
• die Bürger zu schützen und zu befähigen, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen,
• die Energiearmut zu bekämpfen und
• den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften zu helfen.
Konkret soll es die Teilnahme der Verbraucher an den Energiemärkten zu erschwinglichen Preisen ermöglichen. Dabei sollen Bürger von flexiblen Energieverkaufsverträgen und intelligenten Energiegeräten profitieren.
Es sollen technische Vorschriften erlassen werden, die den Bürgern mehr Transparenz und die Möglichkeit zum Vergleich der Energieversorgungsangebote bieten sowie einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. Die EU-Kommission beziffert die mögliche Ersparnis, die ein Anbieterwechsel bringen würde, auf 152 EUR pro Jahr.
Die Kommission betrachtet die vollständige Einführung von Smart Metern durch die Mitgliedstaaten als entscheidend, damit Verbraucher ihre Rechte ausüben oder von Flexibilitätsdiensten profitieren können. Sie werden als wesentlich erachtet, da sie einerseits die für Flexibilität erforderlichen Daten liefern und andererseits eine stärkere Automatisierung ermöglichen, die eine bessere Kundenerfahrung gewährleisten soll.
Die Mitgliedstaaten werden dazu angehalten, Steuerüberprüfungen in Betracht zu ziehen und die Flexibilität der europäischen Gesetzgebung zu nutzen, um die Stromkosten für Haushalte zu senken. Derzeit machen Steuern und Abgaben auf Strom im Durchschnitt 25% des Preises für Haushalte und 15 % des Preises für Unternehmen aus.
Was die Energiegemeinschaften betrifft, strebt die Kommission an, die installierte Kapazität erneuerbarer Energien in Energiegemeinschaften bis 2030 zu verzehnfachen, wodurch 25 bis 30 Millionen Haushalte versorgt werden können. Für Haushalte werden Einsparungen von 260 bis 550 EUR pro Jahr geschätzt, für Energiegemeinschaften zwischen 440 und 930 EUR pro Jahr.
Darüber hinaus plant die Europäische Kommission einen Aktionsplan für Energiegemeinschaften herauszugeben, Leitlinien zum Abbau von Hindernissen bereitzustellen und eine Durchführungsverordnung zur Dateninteroperabilität für die gemeinsame Nutzung von Energie zu verabschieden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Haushalte, KMU, Landwirte und Behörden zur Gründung von Energiegemeinschaften soll außerdem veröffentlicht werden.
Der Vorschlag der EU-Kommission, den Verbrauchern einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen, ist gut gemeint, wird aber in der Praxis die Gründung von Energiegemeinschaften erschweren. Diese benötigen in der Gründungsphase eine wirtschaftliche Planungssicherheit, die dann nicht gegeben ist.