24. März 2022 Europabrief

GdW Europabrief 03/2022

EU-Vorschlag für ein neues Datengesetz

Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Entwurf für ein neues Datengesetz vorgelegt. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Wert der Daten zu erschließen, die bei der Nutzung von vernetzten Geräten gesammelt werden.
So sollen die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, die den Zugang zu und die Nutzung von Daten behindern und die Entwicklung der europäischen Datenwirtschaft bremsen. Gleichzeitig soll das Datengesetz sicherstellen, dass Erzeuger von Daten mehr Kontrolle über ihre Daten erhalten.
Konkret soll geklärt werden, wer aus den Daten Wert schöpfen kann und zu welchen Bedingungen. Eine gerechtere Verteilung der Wertschöpfung soll dazu beitragen, dass die Daten in Zukunft auch von anderen Akteuren genutzt werden können.
Daten werden als ein zentraler Bestandteil der digitalen Wirtschaft und als eine wesentliche Ressource zur Sicherung des grünen und digitalen Wandels gesehen. Das Datenvolumen hat in den letzten Jahren exponentiell zugenommen, jedoch bleiben die meisten Daten ungenutzt oder sie befinden sich in den Händen von einigen großen Unternehmen.
Nach Schätzungen der EU-Kommission könnte mit den neuen Maßnahmen das BIP bis 2028 um weitere 270 Mrd. EUR gesteigert werden.
Der Vorschlag sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Erleichterung des Zugangs zu und der Nutzung von Daten durch Verbraucher und Unternehmen bei gleichzeitiger Wahrung der Anreize für Investitionen in Möglichkeiten der Datenwertschöpfung.
  • Unter besonderen Umständen die Bereitstellung von Daten im Besitz des Privatsektors für Behörden
  • Erleichterung des Wechsels zwischen Cloud- und Edge-Diensten
  • Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlung ohne Benachrichtigung durch Cloud-Datenverarbeitungsdienste
  • die Entwicklung von Interoperabilitätsstandards für die Wiederverwendung von Daten zwischen Sektoren.
Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611