24. März 2022 Europabrief

GdW Europabrief 03/2022

Sondierungen zur Optimierung der Energieeffizienzpotenziale

Am 3. März 2022 hat die Kommission zwei Sondierungen zur Energieeffizienz eingeleitet, nämlich zu den Anforderungen an die Kennzeichnung von Warmwasserbereitern und -speichern sowie zu den Anforderungen an die Kennzeichnung von Raum- und Kombiheizgeräten.
Ziel der Initiative ist es, die Energieeffizienz zu steigern und damit Energiekosten und CO2-Emissionen zu senken. Konkret zielt diese Initiative darauf ab, einige der Probleme zu lösen, die in den derzeitigen Rechtsvorschriften zur Energiekennzeichnung und zum Ökodesign festgestellt wurden.
Zum Beispiel schränkt die Verwendung der gleichen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für alle Warmwasserbereitungstechnologien die potenziell durch Ökodesign erzielbaren Energieeinsparungen ein, und die Definitionen, Berechnungen und Prüfverfahren sind nicht auf dem neuesten Stand.
Ferner beruhen die Grenzwerte für die Ökodesign- und Kennzeichnungsklassen immer noch auf einem veralteten Primärenergiefaktor (PEF) von 2,5 anstelle des derzeitigen Wertes von 2,16 und die Struktur der Kennzeichnung ist nicht mehr aktuell.
Die Interessengruppen können sich zur Aktualisierung der Definitionen und Methoden zur Messung und Berechnung der Energieeffizienz, zur Entfernung weniger effizienter Produkte vom Markt, zur Einbeziehung von Anforderungen an die Materialeffizienz und zur Einführung einer überarbeiteten Skala für Energieetiketten von A bis G (wobei die Klasse A leer bleibt) äußern.
Für die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung wird vorgeschlagen, neue Grenzwerte einzuführen, die Primärenergie mit einem überarbeiteten Faktor von 2,1 für Strom zu berücksichtigen, die Messmethoden zu aktualisieren, um die Vergleichbarkeit der Energieeffizienz verschiedener Typen von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern zu verbessern und neue Wärmerückgewinnungsgeräte einzubeziehen.
In der Ökodesign-Sondierung wird auch die Möglichkeit erörtert, die Normen auf Geräte zwischen 400 kW und 1 MW auszuweiten, neue Kategorien von Raumheizungen, insbesondere Hybrid-Wärmepumpen, einzuführen und technische Anforderungen für gemischte Heizgeräte festzulegen.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit erwogen, spezifische Verpflichtungen für Mittel- und Niedertemperatur-Wärmepumpen festzulegen, neue Prüfverfahren für Wärmepumpen vorzusehen (insbesondere die Kompensationsmethode), und die Selbstüberwachung und Meldung über die Energieeffizienz während der Nutzung installierter Raumheizungsgeräte zu regeln.
Da es sich um eine rein technische Initiative handelt, wird keine öffentliche Konsultation durchgeführt, sondern eine spezielle Verbraucherstudie in Auftrag gegeben.

Interessenten können sich bis zum 31. März 2022 dazu äußern. Die Annahme durch die Kommission ist für das dritte Quartal des nächsten Jahres vorgesehen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611