GdW Europabrief 02/2025
- GdW Europabrief 02/2025
- EU-Kommission veröffentlicht Omnibus-Paket zu Taxonomie, CSRD und CSDDD
- Anwendung von IFRS S1 bei der Berichterstattung klimabezogener Angaben
- EU-Aktionsplan für bezahlbare Energie
- EU-Kommission konsultiert zum Marktpotenzial der Off-Site-Produktion
- EU-Konsultationen zur Strategie für eine resiliente Wasserversorgung
- Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Definition von KI-Systemen
- JRC-Bericht zur Umsetzung des EU Green Deal
EU-Aktionsplan für bezahlbare Energie
Zusammen mit dem Clean Industrial Deal wurde der Aktionsplan für bezahlbare Energie am 26. Februar 2025 veröffentlicht. In dem Aktionsplan wird aufgezeigt, wie eine echte Energieunion aussehen könnte, um die Energiepreise in der EU strukturell zu senken.
Insgesamt umfasst der Plan acht konkrete kurzfristige Maßnahmen. Hier ein kurzer Überblick:
1. Stromrechnungen bezahlbarer machen:
Im zweiten Quartal 2025 will die Kommission Tarifmethoden für Netzentgelte vorschlagen, um Flexibilität zu fördern und Investitionen in das Stromnetz sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Eine gesetzliche Verankerung wird geprüft. Ein weiterer Aspekt ist die Revision der Energiebesteuerungsrichtlinie aus 2021, die von Seiten des Rats noch nicht abgeschlossen ist.
Noch in diesem Jahr ist eine Empfehlung zur Senkung der Stromsteuer sowie zur Senkung der Steuern auf bis zu Null für energieintensive Industrien und Haushalte vorgesehen.
Darüber hinaus sollen im dritten Quartal im Rahmen eines „Energiepakets für BürgerInnen“ Leitlinien zum Abbau bestehender Hindernisse beim Wechsel des Energieversorgers oder des Vertrags sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut (z.B. durch Energieeffizienz oder über Energiegemeinschaften) veröffentlicht werden.
2. Senkung der Stromversorgungskosten:
Die Kommission plant, die Strompreise von den volatilen Gaspreisen zu entkoppeln und langfristige Verträge für energieintensive Industrien zu fördern. Mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) soll ein Pilotprogramm für Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPA) auf den Weg gebracht werden. Bis 2026 sind Leitlinien für die Kombination von PPAs und Differenzverträgen vorgesehen.
Mitte 2025 sollen Gesetzesvorschläge zur schnelleren Genehmigung von Netzen, Speichern und erneuerbaren Energien vorgelegt werden. In 2026 soll eine Mitteilung zu kleinen modularen Reaktoren (SMRs) folgen.
Aufbauend auf dem Grid Action Plan 2023 soll zudem bis Anfang 2026 ein umfassendes Netzpaket vorgelegt werden. Nationale Hindernisse für Speicher und Laststeuerung sollen ebenfalls beseitigt werden.
3. Gasmarkt:
Eine Task Force für den Erdgasbinnenmarkt soll eingerichtet werden, um die Wettbewerbsbedingungen zu überprüfen und notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Marktes vorzuschlagen.
Außerdem sollen Vorschläge zur Bündelung der Nachfrage und zu LNG-Verträgen mit zuverlässigen Produzenten erarbeitet werden.
4. Energieeffizienz:
Über die Europäische Koalition für die Finanzierung von Energieeffizienz möchte die Kommission den Zugang zu Kapital verbessern und finanzielle Anreize für Marktteilnehmer schaffen, die Energieeffizienzlösungen für Unternehmen anbieten. Gemeinsam mit der EIB soll die Einrichtung eines EU-Garantiesystems geprüft werden. Damit könnten Finanzierungsmodelle gefördert werden, die die Anfangskosten von Energieeffizienzdienstleistungen senken (z. B. die Kosten von Energieeffizienzmaßnahmen, die sich langfristig auszahlen).
5. Vollendung der Energieunion:
Einrichtung einer Task Force zur Koordinierung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energieunion und zur Prüfung und Unterbreitung von Vorschlägen für technische oder rechtliche Anpassungen.
Darüber hinaus sind ein Vorschlag zur weiteren Integration des Strommarktes, die Überarbeitung der Verordnung über die Governance der Energieunion sowie ein Vorschlag für eine Investitionsstrategie für saubere Energie und ein überarbeitetes Nuklearprogramm vorgesehen. Bis Mitte 2027 sind außerdem ein Aktionsplan für Elektrifizierung, ein strategischer Fahrplan für die Digitalisierung und eine Strategie für Heizung und Kühlung geplant.
6. Ein dreiseitiger Vertrag für bezahlbare Energie für die europäische Industrie
Dieser Vertrag sollte zwischen dem öffentlichen Sektor, einschließlich Finanzinstituten, Projektentwicklern im Bereich der sauberen Energie und der energieverbrauchenden Industrie geschlossen werden, einschließlich sektoraler Verträge für Sektoren wie Wasserstoff, Solarenergie etc.
7. Versorgungssicherheit und Preisstabilität:
Anfang 2026 soll ein Vorschlag zur Überarbeitung des derzeitigen EU-Rechtsrahmens für Energieversorgungssicherheit vorgelegt werden.
8. Vorbereitung auf Preiskrisen:
Die Kommission beabsichtigt, Mechanismen zur Reduzierung von Spitzenlasten auch außerhalb von Krisenzeiten einzuführen. Außerdem soll die grenzüberschreitende Kapazität zeitweise erhöht werden.