26. Februar 2024 Europabrief

GdW Europabrief 02/2024

EP und EU-Rat erzielen eine vorläufige Einigung über ESG-Ratings

Am 5. Februar 2024 haben das Europäische Parlament und der EU-Rat eine vorläufige Einigung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG) erzielt. Ziel der Verordnung ist es, die ESG-Rating-Merkmale in Bezug auf Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit zu verbessern, indem die Transparenz und Integrität der Bewertungsdienstleister erhöht und potenzielle Interessenkonflikte vermieden werden.

Die Vereinbarung sieht vor, dass separate ‚E‘-, ‚S‘- und ‚G‘-Ratings anstelle einer einzigen Bewertung ‚ESG‘ möglich sein sollen. Es sollen Angaben darüber gemacht werden, ob das Rating z.B. relevante internationale Abkommen und Vereinbarungen berücksichtigt. Diese Unterteilung soll es den Investoren ermöglichen, ihre Investitionen besser auf einen der drei Bereiche auszurichten. Außerdem soll sie eine klarere Vorstellung von der Glaubwürdigkeit des bewerteten Unternehmens vermitteln.

Die Vereinbarung soll auch sicherstellen, dass Ratingagenturen angeben, wie das bewertete Unternehmen die Faktoren „E“, „S“ und „G“ beeinflusst und von ihnen betroffen ist. Das bedeutet, dass das zugewiesene Rating sowohl das erhebliche finanzielle Risiko für das bewertete Unternehmen als auch die erheblichen Auswirkungen des bewerteten Unternehmens auf die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance berücksichtigt, oder ob es nur einen dieser Faktoren erfasst.

Schließlich soll das Abkommen den Wettbewerb ankurbeln. Ein Anbieter von ESG-Ratings, der in der EU als kleines Unternehmen oder als Gruppe gegründet wird, unterliegt nur in den ersten drei Jahren seines Bestehens bestimmten Vorschriften. Dieser erleichterte und zeitlich befristete Ansatz soll Ratingagenturen in der Startphase helfen und ein diversifizierteres Ökosystem schaffen.

Die vorläufige politische Einigung muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat formell gebilligt werden, bevor sie umgesetzt werden kann.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611