GdW Europabrief 02/2024
- GdW Europabrief 02/2024
- EU-Klimaziel 2040
- EU-Kommission startet Plattform für Bürgerbeteiligung
- EU-Richtlinie über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in Unternehmen
- Gigabitinfrastruktur-Verordnung: EP und Rat erzielen vorläufige politische Einigung
- Europäisches Zertifizierungssystem für Cybersicherheit
- EP und EU-Rat erzielen eine vorläufige Einigung über ESG-Ratings
- ESRS-Umsetzung auf Juni 2026 verschoben
EU-Richtlinie über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in Unternehmen
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 1. Februar 2024 eine vorläufige Einigung über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in Unternehmen erzielt. Ziel ist es, den Eigentümern von Unternehmen, insbesondere von KMU, die ihre Aktien zum ersten Mal an einem KMU-Wachstumsmarkt notieren lassen, die Möglichkeit zu geben, die Kontrolle über ihr Unternehmen zu bewahren.
Laut Pressemitteilung des Rats soll der Anwendungsbereich der Richtlinie auf weitere Märkte ausgedehnt werden. Darüber hinaus werden die notwendigen Schutzmaßnahmen für Anleger, die sich an einer solchen Aktienstruktur beteiligen, sowie die notwendigen Transparenzregeln für diese Art von Unternehmen festgelegt.
Als Schutzmaßnahme wurde eine Bestimmung eingeführt, die entweder ein maximales Stimmverhältnis vorsieht (d.h. die Anzahl der Stimmen je Aktie, die bestehende Aktionäre im Vergleich zu neuen Aktionären halten dürfen), deren Quote jedoch im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt, oder eine Beschränkung für die meisten Beschlüsse der Hauptversammlung, die mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden.
Die vorläufige politische Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden.