26. Februar 2024 Europabrief

GdW Europabrief 02/2024

Gigabitinfrastruktur-Verordnung: EP und Rat erzielen vorläufige politische Einigung

Das Europäische Parlament (EP) und der Rat haben am 6. Februar 2024 eine politische Einigung über die Gigabitinfrastruktur-Verordnung erzielt, die den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität in der EU betrifft. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand beim Ausbau von Glasfaser- und 5G-Netzen zu verringern.

Damit sollen die EU-Bürger Zugang zum Hochgeschwindigkeitsinternet erhalten. Außerdem soll auf diese Weise die Kluft bei der Konnektivität zwischen ländlichen und abgelegenen Gebieten einerseits und städtischen Gebieten andererseits überbrückt und eine bessere Abdeckung der Infrastruktur gewährleistet werden.

Für die Wohnungswirtschaft ist von Bedeutung, dass der Gesetzestext auch die Installation von Glasfasern in allen neuen und renovierten Gebäuden vorsieht. Darüber hinaus sollen die Maßnahmen den Betreibern ermöglichen, öffentliche Infrastrukturen und Flächen, wie z. B. Gebäudedächer, für die Installation von Komponenten ihrer digitalen Netze weiterzuverwenden.

Die vorläufige politische Einigung muss noch vom EP und vom Rat formell gebilligt werden. Die Rechtsvorschriften werden 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten gelten, mit Ausnahme einiger spezifischer Bestimmungen, die zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten werden. Die Vorschriften werden die Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten ersetzen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611