GdW Europabrief 01/2026
EU-Kommission: Leitlinien zur vereinfachten EU-Taxonomie-Berichterstattung
Die Europäische Kommission hat am 18.12.2026 Leitlinien herausgegeben, um Interessengruppen bei der Vorbereitung auf die vereinfachten Offenlegungsvorschriften im Rahmen der EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu unterstützen, die ab Januar 2026 gelten.
Der vereinfachte Rahmen, der durch den im Juli 2025 verabschiedeten Taxonomie-Omnibus-Delegierten Rechtsakt eingeführt wurde, reduziert den Berichtsaufwand für EU-Unternehmen erheblich. So müssen Unternehmen beispielsweise nicht mehr nicht wesentliche Aktivitäten gemäß der EU-Taxonomie bewerten, die Leistungsindikatoren für Finanzinstitute werden vereinfacht und die Anzahl der Datenpunkte in den Berichtsvorlagen wird für Finanzunternehmen um 89 % und für Nicht-Finanzunternehmen um 66 % reduziert.
Die Leitlinien, die in Form eines Entwurfs mit Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) vorliegen, bieten frühzeitige und praktische Orientierungshilfen zur Umsetzung und rechtlichen Auslegung der vereinfachten Offenlegungsvorschriften vor deren Inkrafttreten. Sie sollen den Interessengruppen dabei helfen, ihre erste jährliche Taxonomieberichterstattung nach den vereinfachten Vorschriften vorzubereiten, die 2026 für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht werden soll.
Die formelle Verabschiedung der FAQ in allen EU-Sprachen wird nach der Veröffentlichung des Omnibus-Delegationsrechtsakts im Amtsblatt für das erste Quartal 2026 erwartet.