GdW Europabrief 01/2026
Konsultation zum Rechtsakt für Baudienstleistungen
Die Europäische Kommission hat am 13. Januar 2026 eine Konsultation zu einem Gesetzgebungsvorschlag für eine Verordnung oder eine Richtlinie für Baudienstleistungen gestartet. Der Vorschlag soll im vierten Quartal 2026 vorgelegt werden. Ziel der Initiative ist es, Hindernisse für den grenzübergreifenden Marktzugang bei Bau- und Installationsdienstleistungen abzubauen und den freien Verkehr dieser Dienstleistungen zu fördern. Nach Auffassung der Kommission könnte ein besser integrierter Binnenmarkt den Baudienstleistern ermöglichen, die Vorteile des Binnenmarktes vollständig auszuschöpfen und somit die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu beschleunigen. Derzeit wird dies durch die Fragmentierung des Binnenmarktes, unterschiedliche nationale Vorschriften sowie den Mangel an grenzüberschreitendem Handel behindert.
Die von der Kommission vorläufig identifizierten, nicht abschließenden Probleme sind:
- fehlende oder eingeschränkte gegenseitige Anerkennung nationaler Zulassungen, Zertifikate und Befähigungsnachweise in Bereichen wie Sicherheit am Arbeitsplatz, Energieeffizienz und Umwelt;
- Schwierigkeiten beim Zugang zu nationalen Baustellenausweisen;
- eingeschränkte berufliche Mobilität aufgrund der hohen Zahl reglementierter Berufe sowie Schwierigkeiten bei der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen beim Zugang zu diesen Berufen.
Die Konsultation dient der Unterstützung der Ausarbeitung der Initiative. Bis zum 20. April 2026 können Stellungnahmen abgegeben und der Fragebogen ausgefüllt werden.