22. Januar 2026 Europabrief

GdW Europabrief 01/2026

Berechnung des Treibhauspotenzials (GWP)

Am 16. Dezember 2025 legte die Europäische Kommission ihren neuen delegierten Rechtsakt zur Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vor, mit dem ein gemeinsamer Ansatz für die Berechnung des Treibhauspotenzials (GWP) neuer Gebäude über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg festgelegt werden soll.

Dieses Treibhauspotenzial bezieht sich auf alle Treibhausgasemissionen von Bauprodukten und direkte und indirekte Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch in neuen Gebäuden sowie dem Transport, der Abfallbewirtschaftung und der Wiederverwendung.

Ab 2028 muss dieses GWP berechnet und in den Energieausweisen für alle neuen Gebäude mit einer Grundfläche von mehr als 1 000 m² angegeben werden. Ab 2030 wird diese Verpflichtung auf alle neuen Gebäude ausgeweitet.
Wie die Kommission erläutert, wird die Berechnung auf „den im Rahmen der Bauprodukteverordnung verfügbaren Daten, […] den im Rahmen der Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsvorschriften verfügbaren Daten […], produktspezifischen Daten [… und] [von den Mitgliedstaaten festgelegten] Standardwerten“ basieren.

Für die Wohnungswirtschaft ist nicht nur die Berechnungsmethodik (vorausgesetzt, sie ist nicht komplizierter als bisher) entscheidend, sondern vor allem der Benchmark. Was muss ein Neubau einhalten? 24 kg/m², 28 kg/m² oder gar 20 kg/m²? An diesen Zahlen bemisst sich, was noch wirtschaftlich realisierbar ist. Die genannten Werte sind nur Beispiele, sie hängen selbstverständlich von der gewählten Rechenmethodik ab. Mit der aktuellen Berechnungsmethodik liegt der Benchmark bei 24 kg/m², während er bis 2024 noch bei 28 kg/m² lag.

Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben bis Februar 2026 Zeit, um Einwände zu erheben. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, bevor der Text in Kraft tritt.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611