Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 10.05.2021
Der GdW bedankt sich für die Übersendung des Gesetzesentwurfes. Wegen der extremen Kürze der Zeit für Stellungnehmen bis 11.05.2021 15:00 Uhr nehmen wir dazu nicht Stellung. Wir weisen auch darauf hin, dass gleichzeitig zur Stellungnahmefrist das BMU-Aktionsbündnis Klimaschutz stattfindet, in dem alle maßgeblichen Experten der Verbände gebunden sind.
Da nicht die Ziele, sondern deren Umsetzung in der Praxis für den Klimaschutz ausschlaggebend sind, weisen wir erneut auf die entscheidende Rolle des bezahlbaren Wohnens für breite Schichten der Bevölkerung hin.
Wir fordern deshalb einen Rechtsanspruch auf Zuschüsse für eine annähernd warmmietenneutrale energetische Modernisierung und eine anreizorientierte Verteilung des CO2-Preises, die den Wohnungsunternehmen nicht über Gebühr Investitionsmittel entzieht. Wir bitten dringend um Gespräche über die Umsetzung der hohen Klimaschutzziele.