4. März 2020 Stellungnahmen

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEModG)

Der GdW hat am 19. Februar eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEModG) veröffentlicht.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht vor, die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts zu reformieren und mit dem Mietrecht zu harmonisieren, um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu erleichtern. Seit Inkrafttreten der letzten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) am 1. Juli 2007 sind in der Praxis verschiedene Schwachstellen des WEG offenbar geworden, die die Attraktivität des Wohnungseigentums und der Verwaltung einschränken. Auch deshalb und zur Umsetzung des Koalitionsvertrages wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) eingerichtet.

Von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung sind die im Entwurf vorgesehenen Regelungen zur Förderung der E-Mobilität. Der Einbau entsprechender Ladestationen soll nicht nur im WEG, sondern insbesondere auch durch eine Regelung im Bundesgesetzbuch eine wesentliche Erleichterung erfahren. Insofern hat dieser Themenbereich erhebliche Bedeutung für die deutsche Wohnungswirtschaft.