16. Dezember 2016 Pressemeldungen

Wohnungswirtschaft begrüßt Bundesratsbeschluss zur Ausnahmeregelung bei der Dämmstoffentsorgung

  • Bundesratsantrag des Landes Nordrhein Westfalen mit großer Mehrheit beschlossen
  • Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) wird übergangsweise um eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für Hexabromcyclododekan (HBCD) ergänzt

Berlin – Die Wohnungswirtschaft begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, eine Ausnahmeregelung für Polystyrol-Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel HBCD zu schaffen. Diese Dämmstoffe sollen befristet auf ein Jahr nicht als ‚gefährlicher‘ Abfall gelten und können wie bisher entsorgt werden. Der entsprechende Verordnungsentwurf wird nun mit der Bitte um unmittelbaren Erlass der Bundesregierung zugeleitet. „Diese Übergangsregelung würde den Wohnungs- und Bauunternehmen Luft verschaffen, um die aktuellen Probleme bei der Dämmstoffentsorgung zu regeln“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. So könnten die bisherigen Entsorgungswege solange genutzt werden, bis eine abfallrechtliche Lösung gefunden ist. Gedaschko appellierte an die Bundesregierung, die entsprechende Verordnung so schnell wie möglich in Kraft zu setzen.

Hintergrund ist die aktuelle Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Diese schreibt vor, dass Polystyrol mit einem Anteil von mehr als 0,1 Prozent des Flammschutzmittels Hexabromcyclododecan (HBCD) seit 1. Oktober 2016 als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Die Folge: Trotz verschiedener Nachbesserungserlässe in den Ländern haben viele Wohnungsunternehmen Probleme, ihre Dämmstoffabfälle zu entsorgen. Denn zahlreiche Entsorgungsunternehmen nehmen dieses Material gar nicht mehr an. Für den nun plötzlich gefährlichen Abfall fehlen den Verbrennungsanlagen die Genehmigungen oder sie haben die technischen Vorrausetzungen nicht. So entstehen beispielsweise erhebliche Kostensteigerungen durch höhere Annahmekosten bei den Verbrennungsanlagen. Es kommen darüber hinaus Transportkosten hinzu, weil derzeit nur einzelne Verbrennungsanlagen über eine entsprechende Anlagengenehmigung verfügen. Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss soll nun eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD möglich werden. Dieser Aufschub ermöglicht es den Fachgremien des Bundes und der Länder, rechtskonforme Anforderungen für die HBCD-haltigen Abfälle für einen bundesweit einheitlichen Vollzug zu erarbeiten.

Die Wohnungswirtschaft fordert eine bundesweit einheitliche und praxistaugliche Regelung zur Polystyrolentsorgung. Es ist unbestritten, dass HBCD-haltige Dämmstoffe aus dem Umweltkreislauf entfernt werden müssen. Dies ist jedoch über die vor dem 1. Oktober 2016 praktizierte thermische Verwertung zusammen mit anderen Baumischabfällen vollständig möglich. Die jetzigen Regelungen der AVV gehen damit über die europäischen Vorschriften hinaus und wurden so zum unnötigen Hindernis für das bezahlbare Wohnen in Deutschland.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Die Pressemitteilung zum Download. 64.33 kB

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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