Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende: Wichtiger Schritt hin zu moderner und sicherer Gebäude-Infrastruktur
„Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende schafft die Grundlagen für moderne und sichere Kommunikationsnetze in Wohngebäuden und ist damit ein wichtiger Schritt für eine praxisgerechte Digitalisierung im Wohnbereich“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der heutigen Beratung im Deutschen Bundestag. „Die Regierung legt mit dem Gesetz den Grundstein für eine gemeinsame Infrastruktur verschiedener digitaler Anwendungen und für ein hohes Sicherheitsniveau.“
Der GdW begrüßt, dass der Einbau intelligenter Messsysteme nach dem Willen der Regierung stufenweise erfolgen soll. Haushalte mit kleinen und durchschnittlichen Stromverbräuchen sollen zunächst nicht zum Einbau von elektronischen Stromzählern (Smart Metern) verpflichtet werden. „Wenn größere Verbraucher und Erzeugungsanlagen beim Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnik eine Vorreiterrolle übernehmen, dann können die Erkenntnisse dieser verbrauchsstarken Gruppen dafür genutzt werden, die Nutzung für den Haushaltsbereich zu optimieren“, so Gedaschko. Positiv sei auch, dass für die Ausstattung von Haushalten mit Smart Metern Preisobergrenzen festlegt werden sollen. „Beim Einbau neuer Technik muss sichergestellt werden, dass die Kosten den erwarteten Nutzen auch individuell nicht übersteigen. Das sind wichtige Voraussetzungen für bezahlbares Wohnen und Bauen, für das sich die Wohnungswirtschaft stark macht“, so Gedaschko. Richtig und wichtig seien auch die Pläne der Regierung, Smart Meter-Systeme für so genannte Mehrwertdienste beim Wohnen zu öffnen, zum Beispiel für digitale Gesundheitsdienste und technische Assistenzsysteme für ältere Menschen. Denn erst die Mehrfachnutzung von Infrastrukturen für verschiedene Anwendungen könne zu einer Nutzensteigerung und zur bezahlbaren Refinanzierung beitragen.
Positiv bewertet die Wohnungswirtschaft auch die den Gesetzentwurf begleitenden technischen Regelungen, wer wann auf welche Daten zugreifen darf. So wird einerseits ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet, andererseits können die Daten, die für die Energieversorgung erforderlich sind, genutzt werden.
Deutliche Kritik übte GdW-Chef Gedaschko jedoch an der Forderung des Bundesrates in seinem Beschluss zu dem Gesetz, das Vorrangsrecht des Gebäudeeigentümers als Anschlussnehmer bei der Auswahl des Messstellenbetreibers zu streichen. Der Einsatz eines gemeinsamen Messsystems pro Gebäude wäre nicht mehr möglich, da jeder Haushalt in einem Mehrparteienhaus einen unterschiedlichen Dienstleister wählen könnte. Das würde das praktische Aus für den Mehrspartenbetrieb – also das gleichzeitige Erfassen beispielsweise von Strom-, Wärme- und Warmwasserverbrauchsdaten in einem Gebäude – bedeuten. „Damit würden sämtliche Vorteile einer sicheren, zentralen Kommunikationsinfrastruktur für Gebäude verloren gehen“, warnte der GdW-Chef. Der wirkliche Mehrwert von Smart Meter-Systemen für normale Haushalte wäre nicht mehr gegeben. Damit wäre die allseits gewollte, bessere Information der Verbraucher, insbesondere wenn es um den Verbrauch von Strom und Wärme geht, durch intelligente Messsysteme nicht mehr möglich.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.