GdW begrüßt Beschlüsse der Sonderbauministerkonferenz und fordert Expertengruppe für Neukonzeption der Energieeinsparverordnung
- Bauminister kritisieren Wirtschaftlichkeitsgutachten zur EnEV
- EnEV muss hohe Klimaschutzwirkung mit niedrigen Bau- und Bewirtschaftungskosten vereinbaren
Berlin – Die Bauminister der Länder haben auf der Sonderbauministerkonferenz am 13. April 2016 in Berlin ein klares Zeichen gesetzt: So geht es nicht. Die Minister fordern erneut eine strukturelle Neukonzeption der Energieeinsparverordnung und unterstreichen deutlich, dass die Anforderungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit und Vereinfachung mit dem vorgelegten Gutachten von Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium zur EnEV 2017 nicht erfüllt sind.
„Die Länderbauminister machen klar, dass die Bundesministerien mit ihren Bestrebungen, die Energieeinsparverordnung im Neubau umfassend zu verschärfen, auf dem Holzweg sind“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Wir brauchen einen Neuaufschlag bei der Energieeinsparung, sonst ist die Energiewende im Gebäudebereich zum Scheitern verurteilt“, so der GdW-Chef. Die EnEV müsse sich stärker an einer Senkung des Endenergiebedarfs ausrichten und am Ziel der CO2-Senkung orientieren. Darüber hinaus müssen Wohnquartiere einbezogen werden. „Die Wohnungswirtschaft bekennt sich zu den Klimazielen der Bundesregierung. Diese können aber nur erreicht werden, wenn alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Neben der Ökonomie und der Ökologie sind das auch die sozialen Aspekte. „Wer eine dieser drei Säulen außer Acht lässt, handelt nicht nachhaltig und setzt den in vielen Ballungsregionen angespannten Wohnungsmarkt weiter unter Druck.“
Das stark kritisierte Wirtschaftlichkeitsgutachten führt im Ergebnis die bisherige Systematik der EnEV einfach weiter. Die Wohnungswirtschaft weist darauf hin, dass eine im Gutachten ebenfalls betrachtete Alternative mit der Hauptanforderung CO2-Emissionen und Nebenanforderung Wärmeenergiebedarf der Empfehlung der Baukostensenkungskommission und der Wohnungswirtschaft entsprechen würde. „Mit der Einführung eines CO2-basierten Kennwertes könnte dem Ziel, einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050 zu erreichen, Rechnung getragen werden“, heißt es in dem Gutachten. Diese Variante wird dort sogar als die zukunftsfähigste bezeichnet, weil sie die Klimaziele am besten abbilde. Dennoch wird sie in der Empfehlung aufgrund der Erfordernis, dann neue Anforderungsgrößen der EnEV zu definieren und die KfW-Effizienzhausniveaus anzupassen, verworfen. „Es ist völlig unverständlich, warum dieser sinnvolle Vorschlag nicht weiter verfolgt wurde“, so Gedaschko. Dies entspräche auch dem Wunsch der Bauministerkonferenz nach einer Neuausrichtung.
Zudem weist die Wohnungswirtschaft darauf hin, dass mit dem Bericht des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen im Bundeskabinett beschlossen wurde, alle Gesetze und Verordnungen künftig speziell in Bezug auf die Auswirkungen auf die Wohnkosten zu prüfen. „Dies muss bei einer Neuauflage der EnEV unbedingt angewendet werden“, so Gedaschko. Der GdW-Chef kritisierte darüber hinaus, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Inhalte des Gutachtens ohne Beteiligung der Länder und der wohnungswirtschaftlichen Akteure als Grundlage für einen Gesetzentwurf nimmt, der innerhalb kürzester Zeit verabschiedet werden soll. Er appellierte an das BMWi, nun endlich den Gesprächsfaden mit der Wohnungswirtschaft zu diesem Thema zu suchen und eine Expertengruppe einzurichten, um eine effiziente und pragmatische Lösung für Energieeinsparung, Wirtschaftlichkeit und bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Die GdW-Analyse zum vorgelegten Gutachten des BBSR zur EnEV 2017 finden Sie hier.
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