14. April 2016 Pressemeldungen

GdW begrüßt Beschlüsse der Bundesregierung zu Integration und wohnsitzzuweisenden Regelungen

Berlin – Die Bundesregierung hat sich in der Nacht zu Donnerstag auf ein Maßnahmenpaket zur Integration geeinigt. Dieses beinhaltet auch ein Wohnortzuweisungsgesetz für anerkannte Asylsuchende. „Damit wird eine wesentliche Forderung der Wohnungswirtschaft umgesetzt“, begrüßte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, dieses Ergebnis.

„Für eine gelungene Integration brauchen wir einen Zweiklang aus Bauen und Betreuen. Das bedeutet: Wir benötigen einerseits mehr bezahlbaren Wohnungsneubau in den Ballungsräumen. Dafür müssen Bauhemmnisse aus dem Weg geräumt werden. Auf der anderen Seite muss es wohnsitzzuweisende Regelungen für anerkannte Asylbewerber geben, auch um die Städte zu entlasten, die immensem Druck durch starke Zuwanderung aus dem In- und Ausland ausgesetzt sind. Die Menschen haben dann häufig bessere Integrationschancen, als in den überlasteten Metropolen. Entsprechende auf drei Jahre befristete Regelungen könnten die Integration der Menschen erleichtern und gleichzeitig die Entstehung von sozialen Brennpunkten verhindern“, so Gedaschko. Erst kürzlich hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes bestätigt, dass zeitlich befristete Wohnsitzauflagen möglich sind, wenn sie der besseren Integration dienen.

Eine Wohnortzuweisung bedeutet, dass anerkannte Asylsuchende durch einen festgelegten Verteilerschlüssel auf die und innerhalb der Bundesländer verteilt werden und am zugewiesenen Wohnort auf bestimmte Zeit bleiben müssen. Nur dort erhalten sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Sobald sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, können die Asylsuchenden ihren Wohnort frei wählen. Die Wohnungswirtschaft Deutschland hatte sich intensiv für die Einführung einer solchen Wiederauflage der Wohnortzuweisung engagiert.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Die Pressemitteilung zum Download. 49.34 kB

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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