7. Mai 2021 Pressecenter

Baulandmobilisierungsgesetz: Kein großer Wurf

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung die Novelle des Baugesetzbuchs verabschiedet. „Damit liegt nun zwar endlich ein Gesetz vor, dessen Ziel es ist, Bauland zu mobilisieren statt wie zuletzt so häufig ins Mietrecht einzugreifen. Dennoch bleibt die Baugesetzbuchnovelle weit hinter den Erwartungen zurück. Das Baulandmobilisierungsgesetz beschränkt sich vor allem auf eine Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Bauplanungsrecht. Das reicht bei weitem nicht aus und zeigt, wie dringend mehr Koordinierung auf Bundesebene notwendig ist“, sagt Axel Gedaschko.

Bis zuletzt war im Baulandmobilisierungsgesetz immerhin geplant, dass Kommunen bei dem neuen sogenannten Baugebot immer dann kommunalen Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Stiftungen das Baurecht übertragen können, wenn der Grundstückseigentümer das Baugebot nicht in die Praxis umsetzen kann. Doch auch diese positive Regelung soll nach den jüngsten politischen Entwicklungen Geschichte sein und Genossenschaften sowie Stiftungen hier im Gesetz doch noch ausgeschlossen werden. „Das ist vollkommen unverständlich und behindert die Schaffung von neuem bezahlbarem Wohnraum nur weiter“, sagt der GdW-Präsident.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

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