GdW Euwopabrief 11/2020
- GdW Euwopabrief 11/2020
- Konsultation zu den EU-Vorschriften für Europäische Langzeit-Investmentfonds (ELTIFs)
- Bericht über den Stand der Energie-Union
- Level(s) Initiative der EU-Kommission für nachhaltigen Gebäudebau
- Konsultation Alternative Investment Fund Managers-Richtlinie (AIFMD)
- EU Budget 2021-2027 und Corona-Wiederaufbaufonds
- Europäische Klimagesetzgebung
EU Budget 2021-2027 und Corona-Wiederaufbaufonds
Am 10. November 2020 haben die Verhandlungen um den zukünftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und den Wiederaufbaufonds Next Generation EU (NGEU) zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament nach zehn Wochen ihr vorläufiges Ende gefunden. Dies folgt auf die Einigung zu einem Rechtsstaatlichkeitsmechanismus vor wenigen Tagen. Alle Ergebnisse müssen noch formal angenommen werden, was je nach erforderlicher Prozedur und der Ratifikation durch die nationalen Parlamente unterschiedlich lange dauern wird. Für die deutsche Ratspräsidentschaft ist das ein großer Erfolg.
Die für die Wohnungswirtschaft potenziell relevanten Budgets in InvestEU, Wiederaufbaufonds und den Regionalfonds haben sich in den Verhandlungen nicht verändert, was erst einmal eine gute Nachricht ist.
Ergebnis
Das Budget des Gesamthaushalts wird um 16 Milliarden Euro steigen, von denen 15 Milliarden für die Flaggschiffprogramme des EP vorgesehen sind und 1 Milliarde als Puffer für zukünftige Krisen:
- Das Gesundheitsprogramm EU4Health wird verdreifacht: von 1,7 Milliarden Euro steigt es auf 5,4 Milliarden Euro
- Erasmus plus: von 21,2 Milliarden: plus 2,2 Milliarden mehr = 23,2 Milliarden
- Horizont Europa soll 4 Milliarden Euro mehr erhalten = 85 Milliarden
Neu ist auch, dass der MFR und der Wiederaufbaufonds Next Generation EU ein Klimaziel enthalten: 30 % der Gesamtausgaben müssen für Klimaziele verwendet werden und 7,5 % (ab 2024) und (ab 2026) 10 % für Biodiversität. Zur Ausgabe der Finanzmittel von NGEU hat sich das EP ein Mitsprachrecht bei der Kontrolle ausbedungen. Dies kann relevant werden, um Druck auf die Mitgliedstaaten aufzubauen, die Mittel zukunftsorientiert zu investieren.
Finanzierung
Für die zusätzlichen Finanzmittel muss die Einigung des Europäischen Rates vom Juli 2020 nicht wieder verhandelt werden. 13,2 Milliarden Euro sollen aus Strafzahlungen finanziert werden, die an DG Wettbewerb gehen und normalerweise weiter an die Mitgliedstaaten gereicht werden. Das restliche Geld werde „umgeschichtet“.
Abstimmung
Der MFR soll jetzt formal im EP und im Rat abgestimmt werden. Nach der Konferenz der Präsidenten im EP diese Woche sollte ein Datum für die Abstimmung im EP feststehen.
Die Abstimmung zu NGEU werde sich weiter herauszögern, da die Parlamente bzw. Regierungen (je nach Rechtssystem) der Mitgliedstaaten das Programm ratifizieren müssen und da eine Einigung im Rat einstimmig erfolgen muss. Unter den Mitgliedstaaten haben Ungarn und Polen Veto eingelegt aufgrund des nun vereinbarten Rechtsstaatsmechanismus, das sich auch gegen Ungarn und Polen richtet. Mit dem Start des Programmes werde somit frühestens im Frühjahr 2021 gerechnet, wenn Ungarn und Polen umgestimmt werden können. Ausgaben für den Bereich Gesundheit könnten jedoch rückwirkend zum Januar 2020 rückerstattet werden.
Eigenmittel
Außerdem wurde ein Kompromiss zu zukünftigen Eigenmitteln gefunden. Es wurde ein Fahrplan entwickelt, damit die kommenden Ausgaben nicht von SteuerzahlerInnen getragen werden müssen. Eine Plastiksteuer ab 2021 sei geplant, ein Emissionshandelssystem (ab 2023; eventuell mit einem CO2-Grenzausgleichsmechanismus), eine Digitalsteuer (ab 2024) und eine Finanztransaktionssteuer (ab 2026).
Für die Wohnungswirtschaft ist der jetzt erzielte Kompromiss positiv, da mit einer Mittelzuweisung die Mitgliedstaaten ab Frühjahr 2021 gerechnet werden kann. Nun gilt es die Bemühungen des GdW auf nationaler Ebene weiterzuverfolgen, dass die Zuschüsse aus dem Wiederaufbaufonds NGEU für Deutschland neuen klimapolitischen Investitionen der Wohnungswirtschaft zugutekommen. Ferner sollte der Bundesrat seine Blockade von Investitionen aus dem InvestEU Fonds in die soziale Wohnraumförderung und energetische Sanierung aufheben, damit weitere Mittel für klimapolitische Investitionen eingesetzt werden können.
Weitere Information:
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments
Pressekonferenz des Europäischen Parlaments
Pressmitteilung des Rats