GdW Europabrief 12/2025
- GdW Europabrief 12/2025
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- EU-Vorschlag zur Vereinfachung der SFDR
- EU-Vorschlag zur frühzeitigen Versteigerung von EHS2-Zertifikaten
- Öffentliche Konsultationen zu Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungen für Warmwasserbereiter sowie Raum- und Kombiheizgeräte
- EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag für einen Digital-Omnibus
EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag für einen Digital-Omnibus
Am 19. November 2025 hat die Europäische Kommission einen digitalen Omnibus vorgelegt, der eine Reihe weitreichender Anpassungen des EU-Digitalregelwerks vorsieht, darunter technische Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), den Cookie-Regeln, ePrivacy-Vorgaben und der KI-Regulierung. Ziel ist es, Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bürger zu entlasten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Bezüglich der DSGVO zielt der Text darauf ab, Auslegungen des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. September 2025 zu kodifizieren. Das betrifft z.B. die Pseudonymisierung personenbezogener Daten.
Nach Artikel 4 der DSGVO in Verbindung mit Erwägungsgrund 26 gelten Informationen für eine bestimmte Einrichtung nur dann als personenbezogene Daten, wenn diese Einrichtung die betroffenen Personen mit den ihr vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel identifizieren kann. Kann die Einrichtung die Person nicht identifizieren, gelten die Informationen für diese Einrichtung nicht als personenbezogene Daten, auch wenn ein anderer Empfänger die Möglichkeit hätte, die Personen zu identifizieren.
Die vorgeschlagene Verordnung sieht außerdem eine neue Ausnahmeregelung zu Artikel 9 vor, der die Verarbeitung und Speicherung besonderer Kategorien personenbezogener Daten grundsätzlich verbietet. Vorbehaltlich strenger technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen dürfen diese Daten bei der Entwicklung und dem Betrieb von KI-Systemen auf Grundlage des „berechtigten Interesses“ verarbeitet werden, jedoch nur wenn es notwendig ist, um beispielsweise Verzerrungen zur erkennen und zu korrigieren, und keine geeignete Alternative zur Verfügung steht.
Darüber hinaus plant die Kommission der „Einwilligungsmüdigkeit“ bei Cookies entgegenzuwirken. So sollen den Verbrauchern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Präferenzen direkt im Browser oder in einer Drittanbieteranwendung zu speichern, damit sie diese Einstellungen nicht bei jedem Aufruf einer neuen Website erneut vornehmen müssen.