25. November 2024 Europabrief

GdW Europabrief 10/2024

Solvency-II-Richtlinie und IRRD

Der Rat hat am 5. November 2024 die Änderung der Solvabilität-II-Richtlinie sowie die Richtlinie zur Einführung neuer Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) angenommen. Das aus diesen beiden Rechtsvorschriften bestehende Paket wurde von der Europäischen Kommission im September 2021 vorgeschlagen und soll die Rolle der Versicherungs- und Rückversicherungsbranche bei der Bereitstellung langfristiger privater Finanzierungsquellen für europäische Unternehmen stärken. Ziel der IRRD ist es, die Versicherer und zuständigen Behörden in der EU besser auf größere Finanzkrisen vorzubereiten, damit sie gegebenenfalls frühzeitig eingreifen können, und die Interessen der Versicherungsnehmer zu schützen.
Eine Einigung über beide Richtlinien konnte im Trilog bereits im Dezember 2023 erzielt werden. Das Europäische Parlament hat die Triolg-Einigung im April in erster Lesung angenommen.  Nachdem nun auch der Rat das Gesetzespaket angenommen hat, können die beiden Richtlinien in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie werden zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten wirksam.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611