GdW Europabrief 10/2023
- GdW Europabrief 10/2023
- Revision der Grenzwerte für die Asbestexposition am Arbeitsplatz
- Ökodesign-Anforderungen an Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte und Festbrennstoffkessel
- EU-Trinkwasserrichtlinie
- Neuer Europäischer Bauhaus Preis-2024
- Mannheim erhält EU-Missionssiegel für klimaneutrale und intelligente Städte
- Veröffentlichung des Dürre-Atlas für Europa
- Demografischer Wandel
EU-Trinkwasserrichtlinie
Am 16. und 19. Oktober 2023 hat die Europäische Kommission eine Reihe von öffentlichen Konsultationen zu mehreren Entwürfen delegierter Rechtsakte zur Ergänzung der Trinkwasserrichtlinie eingeleitet.
Die erste Konsultation zur Kennzeichnung von Produkten, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, hat zum Ziel, ein Konformitätssystem für Produkte einzuführen. Es sollen harmonisierte Spezifikationen für die Kennzeichnung entwickelt werden. Die Konsultation zu dieser delegierten Verordnung läuft bis zum 13. November 2023.
Die zweite delegierte Verordnung „Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen“ legt das für diese Produkte geltende Konformitätsbewertungsverfahren und die Regeln für die Benennung der Konformitätsbewertungsstellen fest. Ziel ist es, zur Einführung von EU-Mindesthygieneanforderungen für Produkte beizutragen. Nur als „konform“ eingestufte Produkte für den Kontakt mit Trinkwasser dürfen in Verkehr gebracht werden.
Darüber hinaus laufen Konsultationen zu drei Durchführungsbeschlüssen. Der erste legt die europäischen Positivlisten von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen fest, die bei der Herstellung von Materialien oder Endprodukten, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, verwendet werden dürfen.
Der zweite Durchführungsbeschluss legt die Methoden für die Prüfung und Auswahl der Aufnahme von Stoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen in die europäischen Positivlisten fest. Bei der Herstellung von endgültigen Materialien/Produkten, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, dürfen nur Ausgangsstoffe, Zusammensetzungen und Bestandteile aus diesen Listen verwendet werden.
Der letzte Durchführungsrechtsakt legt die Prüf- und Zulassungsverfahren für die in diesen Produkten verwendeten Endmaterialien fest. Nur geprüfte und zugelassene Materialien dürfen in Produkten verwendet werden, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.
Bis zum 16. November 2023 ist eine Teilnahme an den letzten vier Konsultationen möglich.