10. Juli 2026 Europabrief

GdW Europabrief 08/2026

EU-Kommission verabschiedet ESRS und freiwilligen Berichtsstandard

Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 delegierte Rechtsakte zu den überarbeiteten Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) und dem freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angenommen.

Die Standards sollen Investoren sowie anderen Stakeholdern Informationen über die Auswirkungen, Risiken und Möglichkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten bereitstellen. Nach dem Omnibus I-Paket gelten die ESRS nur noch für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen EUR.

Der überarbeitete ESRS-Rechtsakt soll dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, indem die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte um über 60 % und die Gesamtzahl der Datenpunkte um mehr als 70% reduziert wird.

Der freiwillige Berichtsstandard legt einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard für Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs der CSRD-Richtlinie fest. Er soll ihnen verhelfen, auf Anfragen großer Finanzinstitute und Unternehmen nach Nachhaltigkeitsinformationen zu reagieren. Der freiwillige Standard basiert auf den technischen Empfehlungen der EFRAG-Beratungsgruppe und führt einen Mechanismus ein, der verhindert, dass große Unternehmen, die der CSRD-Richtlinie unterliegen, von kleinen Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette die Bereitstellung von Daten verlangen, die über den Umfang des freiwilligen Standards hinausgehen.

Die beiden delegierten Rechtsakte werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt. Sie treten in Kraft, sofern das EP und der Rat in der zweimonatigen Prüfungsfrist keine Einwände erheben. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden. Die Anwendung der überarbeiteten ESRS beginnt mit dem Geschäftsjahr 2027. Die freiwillige Anwendung ist bereits für das Jahr 2026 möglich.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611